Amt für Migration
Das Amt für Migration vollzieht das Ausländer- und Asylrecht des Bundes. Insbesondere regeln wir die Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit aller ausländischen Personen im Kanton Zug.
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Kontakt
Amt für Migration
6301 Zug
geschlossen
Schalter Einreise / Aufenthalt:
MO: 08:00–11:45 / 14:00 –18:00
DI–DO: 08:00–11:45 / 14:00 –17:00
FR: 08:00–16:00
Schalter Asyl:
MO–FR: 09:00–11:45 / 14:00–15:45
Telefon Einreise / Aufenthalt:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 594 40 00
info.afm@zg.ch
Telefon Asyl:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 594 40 50
afm.asyl@zg.ch
Telefon Rückkehr:
+41 41 594 40 60
afm.massnahmen@zg.ch
Das Amt für Migration bleibt am Donnerstag, 04.06.2026, geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Über uns
Als kantonale Migrationsbehörde regeln wir den Aufenthalt für über 40'000 im Kanton Zug wohnhafte oder erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer und befassen uns mit ihren Fragen und Anliegen. Dabei pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit den Zuger Gemeinden sowie den Partnerbehörden bei Bund und Kantonen.
Die Abteilung Einreise / Aufenthalt ist spezialisiert in den Bereichen Einreise und Freizügigkeitsabkommen (FZA) sowie Aufenthalt für Drittstaatsangehörige. Unsere Mitarbeitenden erteilen und verlängern Einreise-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen. Zudem prüfen wir Gesuche um Erteilung der Niederlassungsbewilligung.
1,5 Prozent der Asylsuchenden in der Schweiz werden dem Kanton Zug zugeteilt. Unsere Mitarbeitenden im Bereich Asyl prüfen Gesuche von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzbedürftigen in Bezug auf Stellenantritt und Kantonswechsel. Wir stellen N-, F- und S-Ausweise aus und prüfen Gesuche für Härtefallregelung. Zudem planen wir die Termine mit der Caritas für die Rückkehrberatung.
Im Bereich Rückkehr vollziehen unsere Mitarbeitenden Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen sowie gerichtliche Landesverweisungen. Für rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende organisieren wir Rückreisen, führen Ausreisegespräche durch, verfügen Ein- und Ausgrenzungen und ordnen Administrativhaften an.
Leitung


Melanie Baumann
6301 Zug

Denise Mantel
6301 Zug

Silvia Gehrig-Cebey
6301 Zug

Urs Ehrensperger
6301 Zug

Mischa Gerber
6301 Zug


Barbara Kronenberg
6301 Zug
Partnerorganisationen
Mit unseren Partnerorganisationen pflegen wir langjährige Kontakte. Ein gut funktionierendes Netzwerk und eine auf gegenseitigem Vertrauen basierende Zusammenarbeit sind uns wichtig. Zu unseren Partnerorganisationen gehören Bundesbehörden, kantonale Migrations-, Polizei-, Justiz- und Sozialbehörden, Staatsanwaltschaften, das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie kommunale Einwohnerkontrollen, Zivilstandsämter und Integrationsfachstellen.
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Rechtliche Grundlagen
News
19.02.2026
Medienmitteilung19.02.2026
Medienmitteilung
Kanton Zug führt Bezahlkarte im Asylbereich einDamit werden Unterstützungsleistungen in der Asylsozialhilfe und in der Nothilfe konsequent auf den täglichen Bedarf ausgerichtet und Zweckentfremdungen erschwert.08.07.2025
Medienmitteilung08.07.2025
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Zwischennutzung in Baar – Unterkunft für GeflüchteteDer Kanton Zug wird eine Liegenschaft an der Zugerstrasse 51 in Baar ab Ende August 2025 für voraussichtlich fünf Jahre als Unterkunft für rund 80 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich nutzen.19.02.2025
Medienmitteilung19.02.2025
Medienmitteilung
Kanton Zug hält unterirdische Schutzanlage für Asylsuchende bereitAngesichts der angespannten Situation im Asyl- und Flüchtlingsbereich hat der Kanton Zug die Inbetriebnahme einer unterirdischen Unterkunft in Cham vorbereitet. Am 29. März 2025 haben Interessierte die Gelegenheit, die Schutzanlage Werkhof in Cham zu besichtigen und sich direkt zu informieren.