Amt für Migration

Das Amt für Migration vollzieht das Ausländer- und Asylrecht des Bundes. Insbesondere regeln wir die Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit aller ausländischen Personen im Kanton Zug.

Amt für Migration

Kontakt

Amt für Migration

Kontaktformular
Aabachstrasse 1, Postfach
6301 Zug
Montag bis Sonntag
geschlossen

Schalter Einreise / Aufenthalt:
MO: 08:00–11:45 / 14:00 –18:00
DI–DO: 08:00–11:45 / 14:00 –17:00 
FR: 08:00–16:00

 

Schalter Asyl:
MO–FR: 09:00–11:45 / 14:00–15:45

 

Telefon Einreise / Aufenthalt:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 594 40 00
info.afm@zg.ch

 

Telefon Asyl:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 594 40 50
afm.asyl@zg.ch

 

Telefon  Rückkehr:
+41 41 594 40 60
afm.massnahmen@zg.ch

 

Das Amt für Migration bleibt am Donnerstag, 04.06.2026,  geschlossen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Über uns

Als kantonale Migrationsbehörde regeln wir den Aufenthalt für über 40'000 im Kanton Zug wohnhafte oder erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer und befassen uns mit ihren Fragen und Anliegen. Dabei pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit den Zuger Gemeinden sowie den Partnerbehörden bei Bund und Kantonen.

Die Abteilung Einreise / Aufenthalt ist spezialisiert in den Bereichen Einreise und Freizügigkeitsabkommen (FZA) sowie Aufenthalt für Drittstaatsangehörige. Unsere Mitarbeitenden erteilen und verlängern Einreise-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen. Zudem prüfen wir Gesuche um Erteilung der Niederlassungsbewilligung.

1,5 Prozent der Asylsuchenden in der Schweiz werden dem Kanton Zug zugeteilt. Unsere Mitarbeitenden im Bereich Asyl prüfen Gesuche von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzbedürftigen in Bezug auf Stellenantritt und Kantonswechsel. Wir stellen N-, F- und S-Ausweise aus und prüfen Gesuche für Härtefallregelung. Zudem planen wir die Termine mit der Caritas für die Rückkehrberatung.

Im Bereich Rückkehr vollziehen unsere Mitarbeitenden Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen sowie gerichtliche Landesverweisungen. Für rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende organisieren wir Rückreisen, führen Ausreisegespräche durch, verfügen Ein- und Ausgrenzungen und ordnen Administrativhaften an.

 

Leitung

Georg Blum

Amtsleiter
Aabachstrasse 1
6301 Zug

Melanie Baumann

Stv. Amtsleiterin / Abteilungsleiterin Einreise/Aufenthalt
Aabachstrasse 1
6301 Zug

Denise Mantel

Teamleiterin Bewilligungen
Aabachstrasse 1
6301 Zug

Silvia Gehrig-Cebey

Teamleiterin Zentrale Dienste
Aabachstrasse 1
6301 Zug

Urs Ehrensperger

Teamleiter Rechtsdienst
Aabachstrasse 1
6301 Zug

Mischa Gerber

Abteilungsleiter Asyl/Rückkehr
Aabachstrasse 1
6301 Zug

Silvan Brandenberg

Stab
Aabachstrasse 1
6301 Zug

Barbara Kronenberg

Assistentin Amtsleitung / Rechnungsführerin
Aabachstrasse 1
6301 Zug

Partnerorganisationen

Mit unseren Partnerorganisationen pflegen wir langjährige Kontakte. Ein gut funktionierendes Netzwerk und eine auf gegenseitigem Vertrauen basierende Zusammenarbeit sind uns wichtig. Zu unseren Partnerorganisationen gehören Bundesbehörden, kantonale Migrations-, Polizei-, Justiz- und Sozialbehörden, Staatsanwaltschaften, das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie kommunale Einwohnerkontrollen, Zivilstandsämter und Integrationsfachstellen.

Downloads

Organigramm Amt für Migration
PDF | 198 KB | Deutsch

News

  • 19.02.2026
    Medienmitteilung

    Kanton Zug führt Bezahlkarte im Asylbereich ein
    Damit werden Unterstützungsleistungen in der Asylsozialhilfe und in der Nothilfe konsequent auf den täglichen Bedarf ausgerichtet und Zweckentfremdungen erschwert.
  • 08.07.2025
    Medienmitteilung

    Zwischennutzung in Baar – Unterkunft für Geflüchtete
    Der Kanton Zug wird eine Liegenschaft an der Zugerstrasse 51 in Baar ab Ende August 2025 für voraussichtlich fünf Jahre als Unterkunft für rund 80 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich nutzen.
  • 19.02.2025
    Medienmitteilung

    Kanton Zug hält unterirdische Schutzanlage für Asylsuchende bereit
    Angesichts der angespannten Situation im Asyl- und Flüchtlingsbereich hat der Kanton Zug die Inbetriebnahme einer unterirdischen Unterkunft in Cham vorbereitet. Am 29. März 2025 haben Interessierte die Gelegenheit, die Schutzanlage Werkhof in Cham zu besichtigen und sich direkt zu informieren.