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Erweiterung des Kiesabbaus im Chamer Äbnetwald

Medienmitteilung vom 10. Mai 2012

Die Risi AG kann in Cham das Kiesabbaugebiet Äbnetwald erweitern. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Anpassung der kantonalen Nutzungszonen beschlossen. Die Erweiterung, die mit einer Waldrodung verbunden ist, ermöglicht eine Rohstoffförderung von ca. 1,5 Mio. m3. Der Beschluss liegt während 30 Tagen öffentlich auf.

Aus behördlicher Sicht steht einer Erweiterung des Kiesabbaugebietes Äbnetwald in der Gemeinde Cham nichts im Weg. Der Regierungsrat hat am 8. Mai 2012 die Nutzungszone erweitert und die nötigen Bewilligungen für die Waldrodung und den Kiesabbau eröffnet. Er stützt sich dabei unter anderem auf die Beurteilung zum Umweltverträglichkeitsbericht des Amtes für Umweltschutz.

Erweiterung im Richtplan vorgesehen
Mit der Erweiterung soll auf einer Fläche von 5,2 ha ca. 1,5 Mio. m3 Material abgebaut werden (siehe Planbeilage 1). Ein Teil des Erweiterungsgebietes ist bewaldet, weshalb hier zuerst eine Rodung erforderlich ist. Nach Abschluss des Kiesabbaus soll das Gebiet wieder aufgefüllt, rekultiviert und ökologisch aufgewertet werden. Mit der Wiederauffüllung soll das Gelände im Hinblick auf die regionalen Bedürfnisse der Aushubablagerung leicht überhöht werden. Am westlichen Rand des Äbnetwalds wird ein 1,7 ha grosser Landstreifen der Abbauzone zugeschlagen, welcher ausschliesslich der Anlage einer Sichtschutzbepflanzung dient. Die Erweiterung des Abbaugebietes ist im kantonalen Richtplan für den Kiesabbau festgesetzt.

Gleichzeitige Erweiterung des Werkareals
Gleichzeitig mit der Erweiterung des Abbaugebietes hat die Regierung auch eine Erweiterung des Werkareals Boden beschlossen (siehe Planbeilage 2). Am südlichen Rand soll das heutige Werkareal um eine Gesamtfläche von ca. 1,1 ha erweitert werden. Die Risi AG hat den zusätzlichen Flächenbedarf in einem entsprechenden Konzept ausgewiesen.

Bewilligung mit Auflagen
Der Entscheid des Regierungsrates, die Abbaubewilligung der Baudirektion und die forstrechtliche Bewilligung der Direktion des Innern sind mit Auflagen verknüpft, welche den Schutz der Umwelt und des Waldes, die Sicherheit des Verkehrs auf der Kantonsstrasse, die ökologische Vernetzung sicherstellen.

Im Zuge des Verfahrens musste auch über die Einsprache der Gemeinde Cham entschieden werden. In teilweiser Gutheissung der Einsprache der Gemeinde Cham wird die Risi AG mit dem Entscheid verpflichtet, ein Förderband zu erstellen und den Kies künftig damit vom Abbaugebiet Äbnetwald unter der Kantonsstrasse hindurch ins Werkareal Boden zu transportieren. Gleichzeitig wird die jährliche Kiesabbaumenge für das Abbaugebiet Äbnetwald auf maximal 250'000 m3 lose beschränkt.

Öffentliche Auflage
Die Entscheide und Bewilligungen werden nun öffentlich aufgelegt. Verstreicht die Auflagefrist unbenützt, ist der Weg frei für eine Erweiterung von Kiesabbaugebiet und Werkareal.


Baudirektion

 

 

Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Baudirektor
Tel. 041 728 53 01
E-Mail: heinz.taennler@zg.ch


Beilage:
Planbeilage 1: Kiesabbaugebiet Äbnetwald
Planbeilage 2: Erweiterung Werkareal Boden