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Richtplananpassungen

Bei Bedarf kann der kantonale Richtplan angepasst werden. Gründe für eine Richtplanapassung sind bspw.:

  • neue raumrelevante Bedürfnisse, welche mit anderen Nutzungen abgestimmt werden müssen
  • neue Aufgaben
  • eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse
  • Vorhaben, welche als Zwischenergebnis im Richtplan aufgenommen waren und nun festgesetzt werden.

 

Kleine Richtplananpassungen beschliesst der Regierungsrat, grössere werden vom Kantonsrat beschlossen und müssen während 60 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Weitere Informationen zur öffentlichen Mitwirkung finden Sie unter dem untenstehenden Link "Laufende Verfahren". 
Zu Jahresbeginn erscheinen jeweils Broschüren mit allen Änderungen, die während des vorangeganenen Jahres stattgefunden haben.

Wie eine Richtplanänderung abläuft und welche Stellen involviert sind, erfahren Sie im Ablaufschema Richtplananpassung.