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Parkierung

Bei Fragen bezüglich Parkierung werden die Gemeinden beraten und die entsprechenden Bestimmungen in den gemeindlichen Bauordnungen und Parkplatzreglementen überprüft.

Das Park+Ride-Konzept des Kantons Zug vom Oktober 2003 basiert auf dem kantonalen Richtplan, Beschluss V 11.2: "Die Gemeinden ergänzen in Zusammenarbeit mit dem Kanton und dem Betreiber des öffentlichen Verkehrsmittels das Park+Ride-Angebot an bestehenden und geplanten Bahnhaltestellen."

Das Konzept enthält Aussagen zu den Grundsätzen von Park+Ride. Die Park+Ride-Standorte sollen so ausgewählt werden, dass sie das gesamte Kantonsgebiet abdecken. Um dies zu erreichen, sind vor allem kleine und mittlere Anlagen erforderlich. Für jede Park+Ride-Anlage von kantonaler Bedeutung werden in einem Objektblatt die wichtigsten planerischen Aussagen festgehalten.
Im Umsetzungskonzept wird aufgezeigt, welche Aspekte für eine erfolgreiche Planung und Realisierung von Park+Ride-Anlagen zu berücksichtigen und wie die Anlagen zu bewirtschaften sind.

Wird das Park+Ride-Konzept umgesetzt, würden im Jahr 2010 rund 1'450 Auto- und 2'350 Veloabstellplätze in Park+Ride-Anlagen zur Verfügung stehen. Damit könnte Park+Ride:
zu einer umweltgerechteren Abwicklung der Gesamtmobilität beitragen
die Strassen der Agglomeration entlasten
das Image des öffentlichen Verkehrs fördern und
die Palette des ÖV-Angebots ergänzen

Kontakt: Gilles Morf

 

Park + Ride-Konzept