Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann
An der Kantonsratssitzung vom 28. Oktober 2010 hat der Kantonsrat den Antrag betreffend die Weiterführung der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann (GLK) unter dem neuen Namen, Chancengleichheit von Frau und Mann, knapp abgelehnt und damit die ersatzlose Auflösung der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zug per 31. Dezember 2010 beschlossen.
Die Mehrheit des Parlamentes war der Meinung, dass der Staat die zur Verwirklichung der Gleichstellung notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen hätte und dass es nun Sache der Gesellschaft sei, diese auch zu leben.
Nachdem gegen diesen Abschaffungsbeschluss von verschiedenen Parteien, Organisationen und Privatpersonen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben wurde, liegt nun dessen Urteil vor (Urteil 1C_549/2010 vom 21.11.2011). Darin stellt das Bundesgericht zunächst fest, dass das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Zug wie auch in anderen Kantonen noch nicht erreicht ist. Weiter ist den Erwägungen des Urteils zu entnehmen, dass der Kanton Zug im Ergebnis gestützt auf kantonales und Bundesverfassungsrecht sowie aufgrund von völkerrechtlichen Bestimmungen dazu verpflichtet ist, eine andere Lösung für die bisherige Kommission für die Gleichstellung bzw. die Chancengleichheit von Frau und Mann vorzusehen. Welche Massnahmen im Hinblick auf die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags der Herstellung der tatsächlichen Gleichstellung nötig sind, liegt im Ermessen des Kantons. Der Kanton Zug hat demnach darüber zu entscheiden, von wem, wie und mit welchen Mitteln der Gleichstellungsauftrag künftig umgesetzt werden soll.
Die Kommission bedankt sich bei allen, die sie über all die Jahre in irgendeiner Form unterstützt und mit ihr zusammengearbeitet haben. Mit der Auflösung der Kommission gibt es auch keine Kontaktadresse mehr.
