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Begriffe und Erläuterungen Grundbuch-/Vermessungsamt

Was ist ein Geografisches Informationssystem (GIS)?
Geographische Informationssysteme (GIS) sind digitale Systeme, mit denen raumbezogene Daten erfasst, verwaltet, bearbeitet und verteilt werden. Raumbezogene Daten (Geodaten) sind Daten mit geografischem Bezug, die Informationen lokalisieren und begrenzen. Sie können rechtliche Wirkung haben. Ein Beispiel für ein GIS ist das System ZugMap.ch, das umfangreiche Informationen zu verschiedenen raumbezogenen Themen über den ganzen Kanton Zug zur Verfügung stellt

Was ist Amtliche Vermessung (AV)?
Als amtliche Vermessungen im Sinne des ZBG gelten die zur Anlage und Führung des Grundbuches von Kanton und Bund anerkannten Vermessungen (Grundbuchvermessungen). Die Daten der amtlichen Vermessung dienen auch als Grundlage für den Aufbau und den Betrieb von Landinformations- und Geoinformationssystemen (GIS) und können für öffentliche und private Zwecke verwendet werden.

Die neue Amtliche Vermessung (AV93) 
Der neue Qualitätsstandart AV93 des Bundes definiert eine moderne, computergestützte Vermessung. Dank der digitalen Form der Daten und der Strukturierung in Informationsebenen, kann die amtliche Vermessung viel umfassender genutzt werden. Die AV93 soll möglichst rasch flächendeckend über die ganze Schweiz realisiert werden. Die gesetzlichen Grundlagen des Bundes finden sich in der Verordnung über die amtliche Vermessung VAV.. Im Kanton Zug sind die Erneuerungsarbeiten inzwischen abgeschlossen.

Nachführung der Amtlichen Vermessung 
Aufgabe der Nachführung ist es, im Auftrag der Grundeigentümer Grenzänderungen vorzunehmen und diese mit Hilfe der Mutationsakten für den Eintrag im Grundbuch anzumelden. Der Plan für das Grundbuch ist dabei wichtiger Bestandteil der Rechtssicherheit von Grundstücken. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht darin, alle neuen und veränderten Bauten und Kulturgrenzen zu vermessen und in den Datenbanken und (digitalen) Plänen nachzutragen. Dadurch wird der Plan für das Grundbuch stets aktuell gehalten und kann so seinen Zweck erfüllen. In den elf Gemeinden des Kantons Zug wurden von der Vermessungsaufsicht zwei Nachführungsstellen mit privaten Ingenieur-Geometern dafür beauftragt.

Verhältnis von Bauvermessung und amtlicher Vermessung 
Damit das Baugesetz eingehalten wird und Gebäude am Ort gemäss Baubewilligung erstellt werden, ist vor Baubeginn eine sehr genaue Absteckung nötig. Abstände von Grenzen und Baulinien müssen zentimetergenau eingehalten werden. Die amtliche Vermessung bietet für diese Arbeiten die Grundlage. Die sogenannte Schnurgerüst-Kontrolle und die Sockelverifikation sind Aufgaben der Baubehörden der Gemeinden. Aus technischen Gründen werden sie einem Spezialisten, üblicherweise einem Vermessungsbüro, übertragen. Je nach lokaler Situation wird dieser Auftrag dem Büro des Nachführungsgeometers erteilt.

Grundbuchdaten
Die Angaben des Grundbuches sind Geodaten. Sie können teils aufgrund eines Interessennachweises und teils ohne Begründung eingesehen und bezogen werden (EigentümerauskunftGrundbuchauszugGrundbucheinsicht).