Gewalt
- Allgemeines
- Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Häusliche Gewalt
- Männer und Gewalt
- Fachstellen
Allgemeines
Gewalt in der Familie ist im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Sie wird heute nicht mehr als private Frage, sondern als soziales Problem betrachtet. Gewalt in der Familie und in partnerschaftlichen Beziehungen ist auch in der Schweiz weit verbreitet. Sie richtet sich in der Regel gegen die körperlich Schwächeren, also gegen Frauen, Kinder und alte Menschen; seltener gegen Männer. Gewalt in der Familie kommt in allen Schichten vor. Die Opfer sind häufig verzweifelt, verängstigt oder wütend und verlieren ihre Selbstachtung. Sie fühlen sich hilflos, da sie nicht wissen, was sie machen sollen und wie sie sich von weiteren Gewalttätigkeiten schützen können.
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Die Gewalt gegen junge und jüngste Menschen manifestiert sich in Kindsmisshandlungen und Vernachlässigung. Es werden sechs Hauptarten der Gewalt gegen Kinder unterschieden (Quelle: National Center on Child Abuse, NCCN, 1988):
- Körperliche Misshandlung:
Handlungen, die einem Kind physische Schäden zufügen, bis hin zur Tötung. - Sexuelle Ausbeutung:
Handlungen, bei denen Kinder zur sexuellen Befriedigung des Täters ausgenutzt werden. Dazu zählen jede Form der sexuellen Belästigung und des Genitalkontakts, körperliches Eindringen oder Penetration sowie sämtliche weiteren sexuellen Akte. - Emotionale Verletzung:
Handlungen wie Verletzung der Gefühle, Liebesentzug, verbale Misshandlung, Strafen wie Arrest sowie andere Arten von Misshandlung wie beispielsweise Schlaf-, Nahrungs- oder Schutzentzug. - Körperliche Vernachlässigung:
Unterlassungen wie etwa das Vorenthalten oder Hinauszögern medizinischer Versorgung, Aussetzung, Verstossung aus dem Elternhaus, Nichtbefriedigung der Nahrungs- und Kleidungsbedürfnisse sowie auffälliges Versagen in Situationen, in denen das Kind Schutz benötigt hätte. - Erzieherische Vernachlässigung:
Spezifische Unterlassungen oder Handlungen, u.a. das Zulassen dauerhaften Fernbleibens von der Schule, das Versäumnis, ein Kind zur Schule anzumelden sowie Unaufmerksamkeit gegenüber speziellen Erziehungsbedürfnissen. - Emotionale Vernachlässigung:Nichterfüllung des Bedürfnisses eines Kindes nach Fürsorge und Zuwendung.
Die Folgen für das Kind sind je nach Gewaltform gravierend und können die ganze kindliche Entwicklung sowie das Erwachsenenleben prägen.
Anlaufstelle bei Verdacht oder Gewissheit, dass ein Kind misshandelt, vernachlässigt oder sexuell ausgebeutet wird:
Bereich Kinder- und Jugendschutz der Zuger Fachstelle – punkto Jugend und Kind
Die Fachstelle – punkto Jugend und Kind ist die kantonale Anlaufstelle bei psychischer und körperlicher Misshandlung, sexueller Ausbeutung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen.
Sie haben den Verdacht oder die Gewissheit, dass ein Kind vernachlässigt, misshandelt oder sexuell ausgebeutet wird? Es ist wichtig, dass Sie Ihren Verdacht nicht verdrängen, sei es aus Unsicherheit, aus Angst vor Konsequenzen oder weil Sie schlicht nicht wissen, wie Sie vorgehen müssen. Die Fachstelle nimmt Ihre Meldung entgegen und prüft unter Wahrung strenger Diskretion, was unternommen werden kann und ob weitere Stellen, z.B. die Vormundschaftsbehörde, informiert werden müssen. Sie werden auch beraten, wie Sie sich weiterhin verhalten sollten.
Dieses Angebot richtet sich an alle Personen mit Fragen oder Hinweisen zu einer eventuellen Kindesmisshandlung. Sie können sich bei der Fachstelle – punkto Jugend und Kind beraten lassen, Fragen stellen oder eine Situation schildern, allenfalls auch ohne Namensnennung der Betroffenen.
Häusliche Gewalt
Gewalt gegen Frauen in Ehen oder in partnerschaftlichen Beziehungen kommt in allen sozialen Schichten und Altersstufen vor und kann über Jahre hinweg dauern. Die Gewaltformen umfassen körperliche und/oder sexuelle, emotionale oder ökonomische Misshandlungen. Es muss klar unterschieden werden zwischen Streit und Gewalt. Während Streit zwischen zwei gleichberechtigten Menschen stattfindet und normal ist, hat Gewalt oft mit dem Machtgefälle zwischen den Geschlechtern zu tun. In Paarbeziehungen mit nicht gleichgestellten Partnerinnen neigen Männer viel eher zum Einsatz von Gewalt.
Die Denkweise in unserer Gesellschaft hat sich verändert. Gewalt in den eigenen vier Wänden wird nicht mehr als persönliches Problem zwischen zwei Menschen angesehen. Sie gilt als öffentliche Angelegenheit und wird nicht länger toleriert. Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht, das auch zu Hause gilt. Seit dem 1. April 2004 sind die meisten Delikte im Bereich häuslicher Gewalt Offizialdelikte. Dies bedeutet, dass nicht das Opfer einen Strafantrag stellen muss, sondern der Staat selbst. Im Auftrag des Staates schützt die Polizei die Opfer und zieht die Täter zur Verantwortung. Zu diesen Offizialdelikten gehören die einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung. Opferberatung
Männer und Gewalt
Jeder Mann muss sich bereits in jungen Jahren mit dem Phänomen Gewalt auseinander setzen. Nach wie vor gilt es als männlich, in bestimmten Situationen zuzuschlagen. Gewalt wird damit als eine Verhaltensmöglichkeit eingeübt. Damit schädigen die Schläger aber das Vertrauen der anderen und dasjenige in sich selbst. Denn mit Gewalt, übermässiger Eifersucht, kontrollierendem Verhalten und destruktivem Streiten werden Beziehungen zerstört. Die wenigsten gewalttätigen Männer sind sich bewusst, dass letztlich immer sie selber die Entscheidung für Gewalt treffen. Sie stellen ihr handgreifliches Verhalten immer als eine «notwendige» Reaktion auf äussere Umstände dar und erklären ihr Zuschlagen mit verschiedenen Begründungen. Damit entsteht ein Kreislauf von Gewalt, der Scham darüber und neuen Erklärungsversuchen. Mit jeder neuen Eskalation verhärtet sich das Problem und zurück bleibt die Einsamkeit. Oft kann erst mit professioneller Hilfe eine tragfähige Lösung erarbeitet werden, die weitere Gewalttaten verhindert.
