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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

Das Bundesrecht verlangt, dass die Aufgaben der Vormundschaftsbehörden ab 1. Januar 2013 von einer interdisziplinären Fachbehörde wahrgenommen werden. Deshalb wird ein neues Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz aufgebaut.
Der Kantonsrat hat entschieden, dass der Kindes- und Erwachsenenschutz (Vormundschaftswesen) im Kanton Zug zentral von einer kantonalen Behörde wahrgenommen wird. Die Vormundschaftsbehörden der Einwohner- und Bürgergemeinden werden ab 1. Januar 2013 durch eine kantonale Fachbehörde(Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; KESB) abgelöst. Private Mandatstragende und Fachstellen sollen im gleichen Umfang wie bisher beibehalten werden, die amtliche berufliche Mandatsführung wird neu vom Kanton übernommen. Die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit den Abteilungen Unterstützende Dienste und Revisorat/Kanzlei sowie das Mandatszentrum werden als Amt administrativ der Direktion des Innern angegliedert.

Das neue Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz ist im Aufbau. Informationen zu den Stelleninseraten finden Sie unter:
http://www.zug.ch/behoerden/finanzdirektion/personalamt/offene-stellen

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