Recht und Aufsicht

Die öffentliche Schule bewegt sich innerhalb gesetzlicher Bestimmungen. Für die Konfliktlösung in der Schule gibt es gute Wege. Für die Aufsicht sind verschiedene Stellen zuständig.

Schulaufsicht

Der Kanton prüft die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen durch die Schulen. Für die gemeindlichen Schulen, Privatschulen oder im Falle von Privatschulung übernimmt die Abteilung Schulaufsicht im Amt für gemeindliche Schulen diese Aufgabe. Die Gymnasien, die Wirtschaftsmittelschule und die Fachmittelschule sowie die Pädagogische Hochschule werden durch das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule beaufsichtigt. Für die Aufsicht über die kantonalen Berufsfachschulen und die Brückenangebote ist die Volkswirtschaftsdirektion zuständig.

Die Aufsicht über die gemeindlichen Schulen ist eine zwischen Kanton und Gemeinden geteilte Aufgabe.

Weiterführende Informationen finden Sie hier

Die Gymnasien, die Wirtschaftsmittelschule und die Fachmittelschule sowie die Pädagogische Hochschule Zug werden durch das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule beaufsichtigt. 

 

Kontakt: Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule

Die Berufsfachschulen werden durch die Volkswirtschaftsdirektion beaufsichtigt.

 

Kontakt: Volkswirtschaftsdirektion