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Schulaufsicht

Einleitung-Schulaufsicht

Die Schulaufsicht überprüft die Einhaltung kantonaler Vorgaben und der gesetzlichen Bestimmungen. Sie stellt sicher, dass innerhalb des Kantons Zug die Schulangebote gleichwertig sind und berät Schulleitungen. Weiter bearbeitet sie Gesuche um befristete Lehrbewilligungen, prüft Anträge für die Errichtung von Privatschulen und führt das Übertrittsverfahren Primarstufe - Sekundarstufe I durch.

Die Schulaufsicht ist Kontaktstelle für Einschulungsfragen und Eintritte von ausserkantonalen oder ausländischen Kindern und Jugendlichen in Zuger Schulen und informiert Firmen und Privatpersonen über das Zuger Bildungssystem.