Förderbeiträge (alle Sparten exkl. Literatur)
An Zuger Künstlerinnen und Künstler aller Sparten (exkl. Literatur) vergibt der Regierungsrat des Kantons Zug jedes Jahr Förderbeiträge. Es werden Weiterbildung, konkrete Projekte oder das freie künstlerische Schaffen unterstützt. Weiterbildungsbeiträge setzen eine abgeschlossene künstlerische Grundausbildung voraus. Es steht jährlich eine Summe von total Fr. 120'000.-- zur Verfügung.
Voraussetzungen:
- Höchstalter 40 Jahre
- Seit mindestens drei Jahren Wohnsitz (gemäss Art. 23 ff. ZGB) im Kanton
Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
- Die Beiträge können höchstens dreimal gewährt werden.
- Gleichzeitige Bewerbung um das Zuger Werkjahr und um einen Förderbeitrag ist
nicht möglich
Anmeldeschluss: Dienstag, 28. Mai 2013 (Eintreffen der Bewerbung)
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Anmeldeformular - Formular |
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| Teilnahmebedingungen Förderbeiträge - Richtlinie |
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