Kriterien für Unterstützungsbeiträge
Allgemeine Kriterien
- der Bezug zum Kanton Zug ist klar ersichtlich (Projektverantwortliche, Involvierte, Thema)
- die Qualität muss grundsätzlich hochstehend sein
- das Projekt/die Institution/der Verein ist kulturell und nicht kommerziell
ausgerichtet - das Projekt/die Institution/der Verein hat für den Kanton Zug oder für eine Zuger Gemeinde eine besondere kulturelle Bedeutung und weist eine gewisse Ausstrahlung in die Region auf
- das Projekt/die Institution/der Verein ist kulturell von herausragender regionaler oder nationaler Bedeutung und weist in irgendeiner Form einen Bezug zum Kanton Zug auf oder ist für den Kanton Zug kulturell von Bedeutung
- Projekte professioneller Zuger Kunstschaffender im Ausland können nur in Ausnahmefällen und unter Mitbeteiligung von Pro Helvetia unterstützt werden
Zusätzliche Kriterien (Jahresbeiträge)
- die Institution/der Verein verfügt über eine anerkannte Rechtsform und klare Struktur
- das Schaffen der Institution/des Vereins zeichnet sich durch Kontinuität und Präsenz in der Kulturszene des Kantons Zug aus
- das Projekt der Institution/des Vereins wird unter professioneller Leitung realisiert
- die Mitgliederbeiträge, Beiträge von Dritten, Einnahmen aus Veranstaltungen, Eigenleistungen sowie das Vermögen der Institution/des Vereins stehen verhältnismässig zueinander
- Jahresbeiträge werden nach Vorliegen von Jahresbericht, Jahresabrechung und Programm-Entwurf ausgezahlt
Formale Kriterien
- die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens tagt sechs bis acht Mal im Jahr. Die Termine sind auf der Website vermerkt
- Gesuche müssen dem Amt für Kultur mit Kurzkonzept, Budget inkl. Finanzierungsplan sowie Angaben zum Bezug der Gesuchsstellenden zum Kanton Zug drei Monate vor Projekt-Realisierung per Post zugestellt werden
- Gesuche müssen mindestens einen Monat vor der Sitzung eingegangen sein, damit sie von der Kulturkommission behandelt werden können
- es können keine Gesuche per E-Mail gestellt werden
- über die Gewährung von Beiträgen bis Fr. 20'000.-- entscheidet die Direktion für Bildung und Kultur auf Antrag der Kulturkommission
- über die Gewährung von Beiträgen über Fr. 20'000.-- entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der Kulturkommission
