12.03.2012, Medienmitteilung

Notenzeugnisse für alle Kinder ab der 2. Klasse

Mit der Annahme der «Noten»-​Gesetzesinitiative durch das Zuger Stimmvolk wird die Di-​rektion für Bildung und Kultur (DBK) die nötigen Schritte in die Wege leiten, damit künftig die Schülerinnen und Schüler bereits in der 2. Klasse ein Notenzeugnis erhalten. Im Januar 2014 soll dies erstmals der Fall sein. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden sorgt die DBK dafür, dass Lehrkräfte, die bisher keine Notenzeugnisse ausstellten, entsprechend instruiert werden. Zudem ist eine Anpassung der Software «LehrerOffice» nötig.

Das Zuger Stimmvolk hat die von einem überparteilichen Komitee lancierte Gesetzesinitiative mit einem Ja-​Stimmen-Anteil von 51.75 % angenommen. Kantons-​ und Regierungsrat hatten sich für die Beibehaltung des bisherigen Systems ausgesprochen. Bei diesem erfolgte die Beurteilung von Leistung und Verhalten der 1. bis 3. Klässler in Form eines Beobachtungs-​ und Beurteilungsbogens, der im Elterngespräch erläutert wurde. Notenzeugnisse erhielten die Kinder bis anhin ab dem 1. Semester der 4. Klasse.

Die DBK bietet nun Hand für eine möglichst schnelle Umsetzung der Gesetzesinitiative, wie Bildungsdirektor Stephan Schliess an der Medienorientierung betonte. Nötig dazu ist in erster Linie eine durch den Kantonsrat vorzunehmende Gesetzesänderung. Parallel dazu werden eine Anpassung des Promotionsreglements sowie eine Definition der zu benotenden Fächer bzw. Fächergruppen für die 2. und 3. Klasse vorbereitet. Letzteres soll unter enger Mitwirkung der Fachschaften erfolgen und muss anschliessend vom Bildungsrat beschlossen werden. In einem nächsten Schritt wird die Software «LehrerOffice» angepasst. Dieses in zahlreichen Kantonen eingesetzte Computerprogramm ist unter anderem ein wichtiges Werkzeug für die Erfassung und Verwaltung von Noten und Lernkontrollen. Wichtig ist, dass künftig auch Lehrpersonen, die bisher keine Zeugnisse ausstellten, die entsprechenden Module von «LehrerOffice» kennen und anwenden können. Während sich die technischen Änderungen relativ einfach und schnell vornehmen lassen, beansprucht die sorgfältige Instruktion der Neuanwender etwas mehr Zeit. Hand bieten müssen hier die Gemeinden als direkte Arbeitgeberinnen der Lehrpersonen.
Am Kantonsrat ist es nun, das Schulgesetz so anzupassen, dass es Noten ab der 2. Klasse vorsieht. Eine bereits im Vorfeld der Abstimmung vorgenommene interne Analyse der DBK hat gezeigt, dass die neue Regelung frühestens per Schuljahr 2013/14 in Kraft treten kann. Den 2. und 3. Klässlern kann erstmals im Januar 2014 ein Notenzeugnis ausgestellt werden. Dies setzt voraus, dass im August 2013 auf der Stufe der 2. und 3. Klasse mit einer systematischen Notengebung im Schulunterricht begonnen wird. Nur mit dieser Vorlaufzeit stehen den Lehrpersonen bis zur definitiven Zeugnisausstellung im Januar 2014 ausreichend Testresultate zur Verfügung. Gemäss DBK handelt es sich bei diesem Fahrplan um die kürzest mögliche Umsetzungsfrist.
Weiterhin Gültigkeit haben die Inhalte des in den Gemeinden seit drei Jahren verankerten Konzepts «Beurteilen und Fördern» (B&F). Dieses stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler während der gesamten obligatorischen Schulzeit nicht nur mit nackten Ziffern beurteilt werden, sondern von der Lehrperson detailliert erfahren, wo Förderbedarf besteht und Wissenslücken vorhanden sind. Diese im Kanton Zug praktizierte Beurteilungskultur ermöglicht auch den Eltern jederzeit einen präzisen Einblick in den Leistungs-​ und Entwicklungsstand ihres Kindes und steht nicht im Widerspruch zum nun früher ausgestellten Notenzeugnis.

Die im Vorfeld der Abstimmung äusserst engagiert geführte Debatte und die Vielzahl der Le-​serbriefe haben einmal mehr gezeigt, dass Bildungsthemen mobilisieren. Der Abstimmungskampf liess überdies keinen Zweifel daran, dass die Zuger Bevölkerung der Volksschule eine hohe Bedeutung beimisst und ihr diese am Herzen liegt. Diese Erkenntnis wertet die Zuger Regierung unabhängig vom Ausgang des Abstimmungssonntags als äusserst positiv. Zum Thema Noten sagt Bildungsdirektor Schleiss abschliessend: «Noten haben in der Leistungsgesellschaft ihre Berechtigung. Aber man darf nicht vergessen, dass ein motivierendes schulisches und familiäres Umfeld die Schulkarriere der Kinder am meisten positiv beeinflusst.»

Kontakt

Stephan Schleiss

Regierungsrat
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 80