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Finanzkontrolle

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Gemäss Finanzhaushaltgesetz ist die Finanzkontrolle das Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons Zug.

Wir unterstützen einerseits den Kantonsrat bei der Oberaufsicht über den Staatshaushalt, andererseits den Regierungsrat bei der Ausübung der internen Finanzaufsicht. Unsere Hauptaufgabe stellt die Prüfung des gesamten Finanzhaushalts des Kantons Zug dar. Wir arbeiten unabhängig und selbständig. Bei der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde sind wir mit dem Status «Revisionsexpertin» registriert.