Erlass
Ist eine steuerpflichtige Person aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit u.Ä.) ausserstande, die Steuern termingerecht zu zahlen, so kann sie um eine teilweise oder gänzliche Stundung nachsuchen.
Es können nur nachgewiesene Härtefälle berücksichtigt werden. Die eingehend begründeten Gesuche sind an die Steuerverwaltung, Steuererlass, Postfach, 6301 Zug, zu richten.
