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Amtliche Publikationen

Amtliche Publikationen

Amtsblatt des Kanton Zug

Hier finden Sie die wöchentlichen amtlichen Mitteilungen der Einwohnergemeinde Hünenberg im Amtsblatt des Kantons Zug (Ausnahme: Baugespanne; siehe separate Rubrik).

 

 


Amtsblattpublikationen vom 17.05.2013

Gesprächsrunde mit dem Gemeinderat vom Samstag, 25. Mai 2013

Die nächste Gesprächsrunde mit dem Gemeinderat findet am Samstag, 25. Mai 2013, von 9.30 bis 11.00 Uhr, im Restaurant in der Badi Hünenberg zum Thema Motorisierter Individualverkehr und Öffentlicher Verkehr statt (u.a. Umfahrung Cham-Hünenberg, Buslinien). Der Anlass wird bei jeder Witterung durchgeführt. Lassen Sie sich über die aktuellen Projekte im Bereich Verkehr aus erster Hand informieren und diskutieren Sie mit!
Kaffee und Gipfeli ab 9.00 Uhr
Im Anschluss an die Gesprächsrunde findet ab 11.00 Uhr die offizielle Übergabe des neu gestalteten Badi-Seeufers an die Öffentlichkeit statt. Zum anschliessenden Apéro sind alle herzlich eingeladen. An diesem Tag ist der Eintritt in die Badi Hünenberg mitsamt musikalischer Unterhaltung frei.
Der Gemeinderat und die Pächterin freuen sich auf Ihren Besuch.

Gemeinderat Hünenberg
 

Testamentseröffnung (Art. 558 ZGB)

Am 23. März 2013 ist in Risch gestorben: Maria Catharina Schmid, geb. 26. August 1912, von Hünenberg, ledig, wohnhaft gewesen in Hünenberg, mit Aufenthalt im Alterszentrum Dreilinden, Waldeggstrasse 15, 6343 Rotkreuz.
Die Verstorbene war ledig und hinterlässt keine Nachkommen. Die Eltern, Hieronimus Schmid und Anna Maria Schmid-Leuthard, sind vorverstorben. Als gesetzliche Erben der Erblasserin kommen die Geschwister bzw. deren Nachkommen in Betracht, welche der Behörde nur teilweise bekannt sind. Pflichtteilsgeschützte Erben sind keine vorhanden. Den unbekannten gesetzlichen Erben wird hiermit im Sinne von Art. 558 ZGB angezeigt, dass die Erblasserin über ihren ganzen Nachlass letztwillig verfügt hat.
Personen, die sich über ihre Erbberechtigung ausweisen können, sind berechtigt, beim Erbschaftsamt Hünenberg, Chamerstrasse 11, 6331 Hünenberg, innert Monatsfrist seit der zweiten Publikation Einsicht in das Original der letztwilligen Verfügung zu nehmen oder eine Fotokopie der Urkunde zu verlangen.
Die gesetzlichen Erben werden darauf aufmerksam gemacht, dass der Nachlass den eingesetzten Erben unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und Erbschaftsklage ausgeliefert wird, wenn die Rechtsgültigkeit der letztwilligen Verfügung innerhalb von 30 Tagen seit der Testamentseröffnung nicht ausdrücklich bestritten wird.

Erbschaftsamt Hünenberg
 

Keine Entsorgung am Pfingstmontag, 20. Mai 2013

Auf Grund des Feiertages am Pfingstmontag, 20. Mai 2013, entfallen die Entsorgungs-Touren. Es gibt folgende Änderungen:
Hünenberg Dorf/Bösch: Kehricht-Tour. Nachholen: Dienstag, 21. Mai 2013
Grünau/Zollweid: Grün-Tour. Nachholen: Mittwoch, 22. Mai 2013.

Sicherheit und Umwelt