Sachenrecht
Das Sachenrecht beinhalted Folgendes:
- Eigentumsübertragung von Grundstücken (Verkauf, Schenkung, Abtretung usw.)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Parzellierungen
- Begründung von weiteren Rechten wie Dienstbarkeiten, Vormerkungen etc.
- Verträge über vormerkbare persönliche Rechte (z.B. Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte)
Bei öffentlichen Beurkundungen im Sachenrecht ist die Zuständigkeit der Urkundsperson auf die in der Gemeinde Hünenberg gelegenen Grundstücke beschränkt.
Die Urkundsperson ist auch verantwortlich, dass die durch sie öffentlich beurkundeten Verträge im Grundbuch des Grundbuch- und Vermessungsamtes Zug eingetragen werden.
