Amtliche Publikationen
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 22. Mai 2013, um 20.00 Uhr im Zentrum Schützenmatt
ab 19.45 Uhr musikalische Einstimmung mit der Funk Rock Wind Band der
Musikschule Menzingen
Traktanden
Nr. 1 Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom
28. November 2012
Nr. 2 Rechnung 2012 - Bericht und Antrag des Gemeinderates und der
Rechnungsprüfungskommission
Nr. 3 Sanierung Einlenker Kantonsstrasse / Seminarstrasse „Carmel“
Kreditbegehren
Verschiedenes
Rechnung, Berichte und Anträge zu den vorstehenden Traktanden werden allen Haushaltungen zugestellt. Weitere Exemplare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Die detaillierte Version der Rechnung steht Ihnen im Internet unter www.menzingen.ch zur Verfügung. In schriftlicher Form können Sie die Rechnung auch bei der Gemeindeverwaltung anfordern.
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
Hinsichtlich des Zustandekommens von Gemeindeversammlungsbeschlüssen steht darüber hinaus in den nachfolgenden Fällen die Stimmrechtsbeschwerde offen:
Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (so genannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tage nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden.
Hinweis betreffend Stimmrecht
An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung alle in der Gemeinde Menzingen wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (Art. 398 ZGB).
Der Gemeinderat
Stellenausschreibung
Die Zuger Gemeinde Menzingen zählt mit ihren rund 4500 Einwohnern zu einem privilegierten Wohn- und Arbeitsort. Zwischen dem Zuger- und Zürichsee auf 800 m.ü.M. ist Menzingen in einer einmaligen Moränenlandschaft eingebettet. Die Gemeinde bietet eine hervorragende Lebensqualität mit einem vielfältigen Vereinsleben und einer persönlichen Atmosphäre. Der heutige Gemeindeschreiber wird in naher Zukunft pensioniert. Wir sind beauftragt, Sie als neuen
Gemeindeschreiber (w/m)
anzusprechen. Als Profi kennen Sie die Kernthemen einer solchen Aufgabe und wissen, wie und wo die Prioritäten richtig zu setzen sind. Sie haben die Verantwortung für sämtliche administrativen Verwaltungs- und Führungsaufgaben. Die politischen Ziele des Gemeinderates setzen Sie um und kommunizieren die relevanten Informationen an die externen und internen Ansprechpartner. Sie führen unterschiedliche Projekte unter Einbezug der aktuellen Management- und Führungsinstrumente und beraten die Gemeindeorgane in strategischen wie auch juristischen Fragen. Als unabhängiger und neutraler Ansprechpartner stehen Sie den Einwohnern bei deren Anliegen zur Verfügung.
Erfahrung aus einer gleichwertigen Funktion im Verwaltungsumfeld mit Personalführung setzen wir voraus. Sie haben sich im Bereich Verwaltungsführung und Public Management oder zum Betriebsökonomen mit Vertiefung im Public Management Stufe FH weitergebildet. Ihr Notariatspatent ist willkommen oder aber Sie haben die Bereitschaft dieses zu erlangen. Ihr Deutsch in Wort und Schrift ist perfekt und Sie können adressatengerecht kommunizieren. Selbstsprechend, dass Sie die komplexen Zusammenhänge verstehen und das politische Gespür mitbringen, um in dieser Position die Interessen der Gemeinde und deren Einwohner optimal zu vertreten. Wir wenden uns an eine sympathische und erfahrene Persönlichkeit, welche die Zukunft der prosperierenden Gemeinde durch ihr Fachwissen mitgestalten und prägen kann.
Ist Menzingen Ihr neues Wirkungsfeld? Wir freuen uns, Sie persönlich kennen zu lernen. Ihre Bewerbungsunterlagen mit Foto und den üblichen Beilagen richten Sie bitte an:
bewerben@matthias-doell.ch
Kontakt: Matthias Döll
Matthias Döll GmbH
Zugerstrasse 76b
6340 Baar / Zug | Tel. 041 729 00 60
www.matthias-doell.ch
Gemeinderat Menzingen
Verkehrssicherheit durch gute Sichtverhältnisse
Durch gute Sichtverhältnisse wird die Verkehrssicherheit erhöht und die Schulwege können dadurch sicherer gemacht werden.
Die Grundeigentümer und Anstösser längs von Kantons-, Gemeinde und Privatstrassen sowie bei Trottoirs, Fuss- und Radwegen werden, gestützt auf § 8, 14 und 17 der kantonalen Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege vom 18.Februar 1997, auf die nachfolgenden Vorschriften aufmerksam gemacht:
Bäume und Sträucher, die entlang von Kantons- und Gemeindestrassen stehen, sind auf eine Höhe von 4.50 m senkrecht ab Fahrbahnrand aufzulichten. Über separat geführten Radwegen, öffentlichen Fusswegen und über Trottoirs beträgt die Auflichtung eine Mindesthöhe von 3.00 m.
Gemäss § 16 des gemeindlichen Strassenreglements dürfen Grünhecken und Einfriedungen höchstens 1.50 m hoch sein. Übersteigen sie dieses Mass, sind sie um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen. Die Mindestabstände von Pflanzungen und Einfriedungen betragen:
a) ausserhalb des Siedlungsgebietes 60 cm vom Strassen- oder Trottoirrand
b) innerhalb des Siedlungsgebietes 30 cm vom Trottoirrand oder 50 cm vom Strassenrand.
Im Bereich von Einmündungen privater Strassen in öffentliche Strassen sind die Sträucher und Hecken so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt und insbesondere genügend Sichtverhältnisse gewährleistet wird.
Die Grundeigentümer, der an den öffentlichen Strassen gelegenen Grundstücke, werden hiermit ersucht, ihre Pflanzungen bis zum 30. Juni 2013 zurückzuschneiden
Sollten diese gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden, ist die Gemeinde (gemäss Gemeinderatsbeschluss) zur Ersatzvornahme berechtigt und kann diese Pflanzungen ohne jede weitere Mitteilung auf das erlaubte Mass zurückschneiden. Die Kosten für diese Ersatzvornahme gehen zu Lasten des jeweiligen Grundeigentümers.
Für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihren Beitrag zur Verhütung von Unfällen danken wir Ihnen.
Gemeinderat Menzingen
Mobbing - hinsehen-hinhören-hingehen
Mobbing kann überall passieren: Deshalb ist Prävention besonders wichtig! Engagierte Fachleute werden das Thema von verschiedenen Seiten beleuchten, im Anschluss findet eine Podiumsdiskussion statt. 21. Mai 2013 um 19.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr, Mehrzweckraum Ochsenmatt 3 in Menzingen; Eintritt frei (Kollekte); Moderation: Olivier Favre (Leiter Dienstleistungen Schulen und Projekte Suchtprävention, Gesundheitsdirektion Kanton Zug)
Schule Menzingen und ELG Menzingen
Feuerwehr - Übungen
Übung KA 2 & 3
Feuerwehrkader: Samstag, 25. Mai 2013
Antreten: 08.00 Uhr, Feuerwehrlokal Eu
Übung AS 5
Atemschutz: Montag, 27. Mai 2013
Antreten Kader: 19.15 Uhr, Feuerwehrlokal Eu
Antreten Mannschaft: 19.30 Uhr, Feuerwehrlokal Eu
Alle Entschuldigungen müssen bis zum Beginn des publizierten Anlasses beim Verantwortlichen des Anlasses eingetroffen sein.
Feuerwehrkommando Menzingen
Verkehrseinschränkung
Zuger Kantonaler Jugitag in Menzingen
Am Sonntag, 26. Mai 2013 findet in Menzingen, Schützen-/Ochsenmatt der 41. Zuger Kantonale Jugitag statt. Im Zusammenhang mit dieser Sportveranstaltung sind folgende Verkehrseinschränkungen und Hinweise zu beachten:
Parkverbot ab Freitag, 24. Mai 2013, 20:00 Uhr
Luegetenstrasse, Gemeindezentrum Schützenmatt, Parkplatz, Parkfelder auf dem ganzen Areal ab Einfahrt Luegetenstrasse
Parkverbote ab Samstag, 25. Mai 2013, 20:00 Uhr
• Eustrasse, beidseitig
• Eustrasse, Parkplatz beim Werkhof Marianum (ganzer Platz)
• Alte Landstrasse, Parkplatz beim Schulhaus Dorf/Rathaus (ganzer Platz)
• Gubelstrasse, beidseitig (bis Bachmüli)
• Bumbachstrasse, beidseitig (Bereich bis unterhalb des Rathauses)
Dauerparkierer
Fahrzeugführer/-halter, die ihre Fahrzeuge normalerweise auf öffentlichen Parkplätzen abstellen, werden gebeten, ab Freitag, 24. Mai 2013, abends den öffentlichen Parkplatz beim Sportplatz Kreuzegg zu benützen.
Am Sonntag 26. Mai 2013, ab 06.30 Uhr wird durch den Verkehrsdienst des Veranstalters Verkehrs- und Parkdienst geleistet. Die Parkmöglichkeiten sind entsprechend signalisiert.
OK Zuger Kantonaler Jugitag Menzingen
Sicherheitsabteilung der Einwohnergemeinde Menzingen
Bauvorhaben
Auf der Gemeindekanzlei (Bauverwaltung) liegen folgende Pläne zur Einsicht auf:
Bauherr: Ayda-Immobilien AG, Hauptstrasse 7, 6313 Menzingen
von Rickenbach Daniel, Hauptstrasse 7, 6313 Menzingen
Verbreiterung Balkon/Überdeckung Containerplatz, Hauptstrasse 7, 6313 Menzingen
GS-Nr. 126, Assek.-Nr. 779a
Einsprachefrist bis und mit: 29. Mai 2013
Die Profile sind erstellt. Begründete Einsprachen sind gemäss § 45 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Menzingen zu richten.
Gemeinderat Menzingen, Bauabteilung
Bauvorhaben
Auf der Gemeindekanzlei (Bauverwaltung) liegen folgende Pläne zur Einsicht auf:
Bauherr: Eberle-Annen Albert, Oberdorf 4, 6313 Finstersee
Erstellen eines Wintergartens, Oberdorf 4, 6313 Finstersee
GS-Nr. 921, Assek.-Nr. 371a
Einsprachefrist bis und mit: 5. Juni 2013
Die Profile sind erstellt. Begründete Einsprachen sind gemäss § 45 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Menzingen zu richten.
Gemeinderat Menzingen, Bauabteilung
Bauvorhaben
Auf der Gemeindekanzlei (Bauverwaltung) liegen folgende Pläne zur Einsicht auf:
Bauherr: Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, Aabachstrasse 1, 6300 Zug
Vertreten durch: w-com Wireless Communications AG, Baarerstrasse 78, 6300 Zug
Sicherheitsfunk-Antennenanlage POLYCOM für Feuerwehr, Rettungsdienst, Zivilschutz und Polizei, Ochsenhof, 6313 Menzingen
GS-Nr. 1512, Assek.-Nr. 545a
Ausserhalb der Bauzone, Koordinaten: 687 935/225 962
Einsprachefrist bis und mit: 5. Juni 2013
Begründete Einsprachen sind gemäss § 45 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Menzingen zu richten.
Gemeinderat Menzingen, Bauabteilung
Bauvorhaben
Auf der Gemeindekanzlei (Bauverwaltung) liegen folgende Pläne zur Einsicht auf:
Bauherr: Strickler-Zürcher Martha, Chnächtlischwand, 6313 Menzingen
Kanalisationsanschluss von Schönalp in best. Leitung von Staub Ivo, Schönalp, 6313 Menzingen
GS-Nr. 586, 600, Assek.-Nr. --
Ausserhalb der Bauzone, Koordinaten: 686 343/224 368
Einsprachefrist bis und mit: 5. Juni 2013
Begründete Einsprachen sind gemäss § 45 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Menzingen zu richten.
Gemeinderat Menzingen, Bauabteilung
Bauvorhaben
Auf der Gemeindekanzlei (Bauverwaltung) liegen folgende Pläne zur Einsicht auf:
Bauherr: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Schönenbergstrasse 33, 8820 Wädenswil
Ableitung, Dutz, 6313 Finstersee
GS-Nr. 800, 895, 934, 935, 1169, Assek.-Nr. --
Ausserhalb der Bauzone, Koordinaten: 690 360/224 530
Einsprachefrist bis und mit: 5. Juni 2013
Begründete Einsprachen sind gemäss § 45 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Menzingen zu richten.
Gemeinderat Menzingen, Bauabteilung
Bauvorhaben
Auf der Gemeindekanzlei (Bauverwaltung) liegen folgende Pläne zur Einsicht auf:
Bauherr: Hausheer Beat, Sonnenberg 28, 6313 Menzingen
Vertreten durch: Roland Kälin Architekten GmbH, Neudorfstrasse 4, 6313 Menzingen
Gebäudehüllensanierung und Solaranlage MFH, Moosstrasse 1, 6313 Menzingen
GS-Nr. 458, Assek.-Nr. 500a
Einsprachefrist bis und mit: 5. Juni 2013
Begründete Einsprachen sind gemäss § 45 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Menzingen zu richten.
Gemeinderat Menzingen, Bauabteilung
