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Weibelamt

Der Gemeindeweibel ist unter anderem für die amtliche Zustellung von Mitteilungen und Vorladungen, die Vollstreckung von Verfügungen und Gerichtsbefehlen sowie Tatbestandsaufnahmen (soweit hierzu nicht eine richterliche Anordnung erforderlich ist) zuständig. Daneben hat er verschiedene Repräsentationsaufgaben in der Regel zusammen mit dem Gemeindepräsidium.


Im Weiteren bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Wohnungsabnahme: Bei Schwierigkeiten bei Mieterwechseln erstellt der Gemeindeweibel ein weibelamtliches Protokoll über den Zustand des Mietobjekts.
  • Aufnahme von Tatbeständen: Im Auftrag von natürlichen oder juristischen Personen nimmt der Gemeindeweibel einfache Tatbestände auf und protokolliert diese (ausschliesslich für zivilrechtliche Bereiche). Beispiele: Differenzen zwischen Nachbarn, Zustellung von Urkunden, Hausbetretungen, Feststellung von defekten Warenlieferungen etc.