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Polizeiamt

Polizeiamt

Das Polizeiamt ist zuständig für:

  • Gastgewerbliche Bewilligungen zur Alkoholabgabe
  • Verschiebung der Öffnungszeiten in Gastgewerbebetrieben
  • Bewilligung von Anlässen mit Alkoholabgabe
  • Ladenöffnungszeiten
  • Tombola- und Lottobewilligungen
  • Weitere Bewilligungen im Sicherheitsbereich