Das Polizeiamt ist zuständig für:
- Gastgewerbliche Bewilligungen zur Alkoholabgabe
- Verschiebung der Öffnungszeiten in Gastgewerbebetrieben
- Bewilligung von Anlässen mit Alkoholabgabe
- Ladenöffnungszeiten
- Tombola- und Lottobewilligungen
- Weitere Bewilligungen im Sicherheitsbereich