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Friedensrichteramt

Friedensrichter, Friedensrichteramt
Verhandlungstisch
Bild Legende:

Jede Gemeinde wählt eine/n Friedensrichter/in und eine Stellvertretung.

Der Friedensrichter sucht alle Zivilstreitigkeiten vermittelnd zu erledigen. Wo dies nicht möglich ist und der im Gesetz vorgesehene Streitwert seine Zuständigkeit nicht übersteigt, hat er abschliessend zu entscheiden.

Mit Ausnahme der durch das Gesetz bestimmten Fälle kann keine Zivilstreitsache, die nicht zuerst vom Friedensrichteramt verhandelt wurde und mit einer Klagebewilligung (früher Weisungsschein) begleitet ist, von den Gerichten an die Hand genommen werden. Ausgenommen sind Fälle:

• Eherecht (Trennungs- und Scheidungsmediation),
• Mietrecht (kantonale Schlichtungsstelle),
• Arbeitsrecht (kantonale Schlichtungsstelle),
• Ehrverletzungsklagen (Staatsanwaltschaft).

Die Verhandlungen mit dem Friedensrichteramt finden im Rathaus der Gemeinde Risch, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz, statt.
Die Friedensrichterämter sind administrativ den Einwohnergemeinden und aufsichtsrechtlich (fachlich) dem Obergericht unterstellt.

Formulare

Formulare
Typ Titel
Schlichtungsgesuch
Zivilklage

Weitere Informationen

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