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HPV-Impfung

Kantonales Impfprogramm

Die Voraussetzung für die Einführung des kantonalen Impfprogramms wurde per 10.07.2008 geschaffen. Grundsätzlich sind alle im Kanton Zug zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, die dem kantonalem Impfprogramm beigetreten sind, zur HPV-Impfung berechtigt. Der Beitritt zum Impfprogramm ist Voraussetzung für die Übernahme der Impfkosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die HPV-Impfung im Rahmen des Impfprogramms ist kostenlos.

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