Amt für Migration
Als kantonale Migrationsbehörde vollziehen wir das Ausländerrecht des Bundes und erbringen für unsere in- und ausländische Kundschaft umfassende Dienstleistungen.
Wir sind zuständig, wenn ausländische Personen hier leben oder arbeiten möchten (Einreise/Aufenthalt) oder als Asylsuchende dem Kanton Zug zugewiesen werden (Asyl).
Weiter sind wir dafür verantwortlich, dass unerwünschte Ausländerinnen und Ausländer oder solche, deren Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist, das Kantonsgebiet wieder verlassen (Massnahmen).
