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Häufige Fragen ZV

Wo ist mein Schutzplatz?

Die Schutzplatzzuweisung wird der Bevölkerung bei einer ansteigenden Bedrohung durch kriegerische Ereignisse schriftlich bekannt gegeben. Als Grundsatz gilt: Wer über einen vollwertigen Schutzraum im Haus verfügt, ist diesem Schutzraum zugewiesen. In der Regel gelten Schutzräume als vollwertig, wenn sie ab ca. 1966 gemäss den Technischen Weisungen für private Schutzräume (TWP 1966) erstellt worden sind.

In den übrigen Gebäuden ohne Schutzraum kann sich die Zuweisung bei jeder Überarbeitung ändern. Der administrative Aufwand für die jeweiligen Mitteilungen wäre enorm. Auf die Bekanntgabe wird deshalb verzichtet. Interessenten können die aktuelle Schutzplatzzuweisung bei der Zivilschutzverwaltung anfragen.