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Notorganisation

Besondere und ausserordentliche Lagen erfordern eine Notorganisation. Diese setzt sich aus notwendigen Führungsstäben zusammen und muss die Mittel des Kantons und der Gemeinden verwalten.

Unsere Stabsstelle ist für die Vorbereitung der Notorganisation verantwortlich, soweit diese nicht in den Aufgabenbereich eines Führungsstabes oder einer anderen Dienststelle fällt.

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