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Haftarten

Mann hinter Gitter

Die gefangenen Personen werden durch Strafuntersuchungs- und Vollzugsbehörden, vorwiegend aus dem Kanton Zug, eingewiesen.

Es sind Personen in Untersuchungshaft, im Strafvollzug mit Strafen bis zu eineinhalb Jahren und in der Halbgefangenschaft, sowie in der Ausschaffungs- oder Auslieferungshaft.

 

 

Die sechs Abteilungen ermöglichen die gesetzlich geforderte Trennung der unterschiedlichen Haftarten sowie den Aufenthalt in Gruppen (moderner Gruppenvollzug).