Fahrzeugzulassung
Die Fahrzeugzulassung (Immatrikulation) erfolgt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Fahrzeug muss betriebssicher sein und den Bau- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen
- der Standort des Fahrzeuges muss sich im Kanton Zug befinden (VZV Art. 77)
- Fahrzeughalter/in muss eine natürliche oder juristische Person sein
- die korrekte Angabe der Wohn- oder Geschäftsadresse muss bekannt sein, die Angabe des Postfaches allein genügt nicht
- Name und Adresse müssen der Einwohnerkontrolle bzw. dem Handelsregisteramt gemeldet und der Post bekannt sein (keine Fantasieadressen)
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Anhängevorrichtung - Formular |
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| Gesuch um Ersatzfahrzeugbewilligung - Formular |
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| Gesuch um Tagesausweis - Formular |
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| Immatrikulation mit c/o Adresse - Merkblatt |
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| Info Elektromofa - Merkblatt |
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| Mofa-Kontrollbericht - Formular |
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| Mofa-Kontrollbericht (Elektro) - Formular |
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| Veteranen-Fahrzeuge - Merkblatt |
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| Veteranen-Fahrzeuge / Antrag - Formular |
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| Vorläufige Verkehrsberechtigung - Formular |
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| Zustimmung gesetzliche Vertreter - Formular |
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