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Bewährungshilfe

nach Art. 95 StGB

Mit der Bewährungshilfe sollen die betreuten Personen vor Rückfällen bewahrt und sozial integriert werden. Neben Betreuungsaufgaben hat die Bewährungshilfe immer auch eine Kontrollfunktion.  

Dauer:

Die Bewährungshilfe dauert entsprechend der Probezeit oder für die Dauer einer ambulanten Behandlung.

Dienstleistungen des Bewährungsdienstes:

Beratung in Fragen von Wohnen, Arbeit, Finanzen, Sucht und Gesundheit. In spezifischen Fragen - wie etwa die Schuldenberatung - weist der Bewährungsdienst die verurteilte Person der entsprechenden Fachstelle zu.

Kontakt

Beatrice Würsch

Massnahmen / Bewährungsdienst
Geschäft: 041 728 50 13
Fax: 041 728 50 19
beatrice.wuersch@zg.ch

 

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Typ Titel Dokumentart
Bewährungshilfe Bewährungshilfe Informationsblatt
Flyer der Bewährungshilfe Flyer der Bewährungshilfe Informationsblatt