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Schätzungskommission

Schätzungskommission

Die Schätzungskommission des Kantons Zug hat zwei Aufgaben:

Zum einen hat die Schätzungskommission im Rahmen des Planungs- und Baugesetztes (PBG) formelle und materielle Enteignungen im Streitfall als Spezialverwaltungsgericht erster Instanz zu beurteilen.

Zum anderen hat sie amtliche Schätzungen durchzuführen. Diese werden im Kanton Zug auf Verlangen der Eigentümer durchgeführt. Häufige Anlässe, um eine amtliche Schätzung bei der Schätzungskommission einzuholen, sind Erbschaftsangelegenheiten, Verkäufe, Baurechtsverträge oder andere private Interessen sowie die Belehnung landwirtschaftlicher Liegenschaften oder Hofübergaben.