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Amt für wirtschaftliche Landesversorgung

Notvorrat im Keller

Wenn das marktwirtschaftliche System massiv gestört ist, wird die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) aktiv. Zum Beispiel bei Pannen oder Sabotage der Informations- und Kommunikations-Technologie, Naturkatastrophen, technischen Unterbrüchen, Boykotten, Embargos oder Konflikten in Rohstoffländern.

Dann stellt die WL sicher, dass die Schweizer Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen versorgt wird.

In erster Instanz trifft das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung die nötigen Vorkehrungen - in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, den Kantonen und den Gemeinden. 

Alle kantonalen Verantwortlichen sind hauptberuflich Kadermitarbeitende der Volkswirtschaftsdirektion und üben ihre Funktion für das WL im Nebenamt aus.


Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über die Notorganisation

Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung