Amt für Wohnungswesen
Zu unseren Dienstleistungen gehören die Förderung von günstigem Wohnraum, die Ausrichtung von Verbilligungsbeiträgen an Mieterinnen bzw. Mieter und Wohnungseigentümer, die Führung der Schlichtungsbehörde sowie die Beratungsstelle in Mietsachen.
Wir fördern den Erwerb von Wohneigentum mit der Gewährung von Bausparbeiträgen und erheben für das Bundesamt für Statistik und andere interessierte Kreise eine Reihe von statistischen Auswertungen im Wohnbereich. Unsere wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- Wohnraumförderungsgesetz des Kt. Zug
- Wohnraumförderungsverordnung des Kt. Zug
- Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (WFGB)
- Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz des Bundes (WEGB)
Bauträgern stehen wir für Beratung und Realisierung von preisgünstigem Wohnraum zur Verfügung.
