Beitragspflicht bei der Arbeitslosenversicherung (Broschüre Seite 5)
obligatorische Schulzeit zurückgelegt, Mindestalter für die AHV-Beitragspflicht noch nicht erreicht
unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
Schriftliches Einverständnis der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin zur Kurzarbeit
Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalls oder der Arbeitszeit, uhrzeitliche Arbeitszeiterfassung (z.B. Stempelkarte)
nicht finanziell am Betrieb beteiligt oder Mitglied eines obersten Entscheidungsgremiums mit massgeblichem Einfluss sowie deren mitarbeitende Ehegatten.