Bodenleger/in EFZ
Bildungsverordnung einlaufend ab August 2012 (Schuljahr 2012/2013)
Boden-Parkettlegerinnen und Boden-Parkettleger auf Stufe EFZ beherrschen
namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
a. Sie verlegen Beläge aus Linoleum, Kunststoff, Kautschuk, Kork, Textilien
sowie Holzwerkstoffen ressourcenschonend. Sie befassen sich zudem mit
Unterkonstruktionen, Reparaturen und Oberflächenbehandlungen;
b. sie bereiten auf der Baustelle die Arbeiten vor. Sie beurteilen Untergründe
und klären ab, welcher Bodenaufbau vorliegt. Sie entfernen Altbeläge und
entsorgen sich fachgerecht;
c. sie setzen je nach Belagsart Zwischenlagen oder Dämmungen ein, welche
die Übertragung von Trittschall, Feuchte oder Wärme vermindern;
d. sie vermessen die Räume und teilen die Beläge ein. Sie entscheiden, welche
Profile für welche An- oder Abschlüsse angewendet werden und wie diesemontiert werden sollen. Dabei halten sie die technischen Anforderungen sowie die Normen, Verbandsrichtlinien und Herstellerangaben ein.
Innerhalb des Berufs der Boden-Parkettlegerin oder des Boden-Parkettlegers auf
Stufe EFZ gibt es folgende Fachrichtungen:
a. textile und elastische Beläge;
b. Parkett.
(Quelle: SBFI, Verordnung über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung Boden-Parkettlegerin EFZ/Boden-Parkettleger EFZ vom 16. November 2011)
Reglement auslaufend bis Juli 2014 (Schuljahr 2013/14)
Bodenlegerinnen EFZ und Bodenleger EFZ Fachrichtung textile und elastische Beläge bzw. Fachrichtung Parkett befassen sich mit dem Verlegen von Belägen aus Holz, Laminaten, Linoleum, Kunststoff, Gummi, Kork sowie mit dem Verlegen von textilen Belägen und mit den zugehörigen Unterkonstruktionen, Isolationen, Abschlussarbeiten, Reparaturen und Oberflächenbehandlungen.
(Quelle: SBFI, Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung Bodenleger/in EFZ vom 3. August 2001)
