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Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ - verkürzte Grundbildung

Kontakt

Kontakt (Bereichsverantwortliche)

Nathalie Casillo
E-Mail: nathalie.casillo@gibz.ch

 

Sekretariat FaGe verkürzt
Telefon: 041 728 30 35

Verkürzte Grundbildung für Erwachsene

Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf gesonderte Klassen für Lernende gemäss Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ.

Voraussetzungen

Ein Jahr der beruflichen Grundbildung kann Lernenden angerechnet werden, die

a) das 22. Altersjahr vollendet haben und
b) über eine mindestens zweijährige Praxis in Form einer Anstellung von mindestens 60% Prozent im Berufsfeld Pflege und Betreuung verfügen.

(Art. 2, Absatz 3 der Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ) 

Kompetenzen- und Qualifikationsprofil
Die Teile A (Berufsbild und Kompetenzenprofil) und B (Katalog der Situationsbeschreibungen) des Bildungsplans Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ gelten für die verkürzte Grundbildung für Erwachsene unverändert. 
 

(Quelle: SBFI, Bildungsplan Fachfrau/Fachmann Gesundheit 13. November 2008 (Änderungen vom 30. Oktober 2009 sowie vom 1. Juli 2011)

Schultage für Schuljahr 2012/13 (FaGe verkürzt)

KlasseBerufskunde (BK)Allgemeinbildung (ABU)
1. LehrjahrMittwoch, ganzer TagDonnerstag, morgens
2. LehrjahrFreitag, ganzer TagDonnerstag, nachmittags