Navigation
Artikelaktionen

Qualifikationsverfahren (LAP)

Der Anteil der Abschlussnote für den Qualifikationsbereich Allgemeinbildung an der Gesamtnote des eidg. Fähigkeitszeugnisses oder des Berufsattests beträgt mindestens 20 Prozent. (Art 8,2: Verordnung über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung)