Lernvertrag
Alle S-B-A-Lernenden haben klar definierte Rechte und Pflichten. Der untenstehende allgemeine Teil des S-B-A-Lernvertrags wird mit den Jugendlichen vor dem eigentlichen Schulbeginn besprochen und zur Unterschrift vorgelegt. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für eine zielgerichtete Zusammenarbeit in einem angenehmen Lernklima.
1. Grundsätze des S-B-A Kanton Zug
a. Das S-B-A setzt voraus, dass sich die Lernenden mit ihrer schulischen Arbeit und dem Berufswahlprozess auseinander setzen. Sie werden auf ihrem Weg zu einer geeigneten Anschlusslösung begleitet.
b. Am S-B-A achten sich Lernende, Lehrpersonen und Mitarbeiter gegenseitig. Sie gehen offen miteinander um.
2. Rechte der Lernenden
a. Die Lehrpersonen respektieren die persönlichen Voraussetzungen der Lernenden. Sie unterstützen sie darin, realistische Ziele zu erreichen.
b. Die Lernenden erhalten Einsicht in die Unterrichtsinhalte, Lehrziele und Beurteilungskriterien.
3. Pflichten der Lernenden
a. Die Lernenden sind bereit, in den vielfältigen Schulsituationen am S-B-A Leistungen zu erbringen. Sie dokumentieren die Arbeit.
b. Die Lernenden halten sich an Regeln, Reglemente, Vereinbarungen, Arbeitszeiten und an die Hausordnung.
4. Allgemeine Bestimmungen
a. Lernende, die sich in ihren Rechten eingeschränkt fühlen, suchen das Gespräch mit der Lernberatung.
b. Verstossen Lernende gegen die Grundsätze und die Pflichten, müssen sie gemäss Disziplinarordnung mit Konsequenzen rechnen.
