Aufsuchende Wohnbegleitung
Das Angebot richtet sich an Personen des Kantons Zug, die selbstständig wohnen. Vermuten Sozialdienste Verwahrlosung oder Verelendung ihrer Klientel, können sie das Lüssihaus zuziehen.
Das Lüssihaus führt spezifische Aufgaben innerhalb der Wohnbegleitung aus, welche durch die Sozialdienste definiert und in Auftrag gegeben werden.
Aufgaben und Ziele
Es kann einige Zeit dauern, bis auffällige Zeichen auftauchen, die darauf schliessen lassen, dass eine prekäre Wohnsituation besteht, da suchtmittelabhängige Menschen ihre Probleme oft verharmlosen oder verstecken.
- Überprüfung und Bestätigung der Vermutung nach Verwahrlosung oder Verelendung
- Frühzeitiges Erkennen und Einleitung geeigneter Interventionen zwecks Verhinderung weiterer Verschlechterung
- Praxisnahes gezieltes und pragmatisches Angehen der festgestellten Defizite
- Verbesserung der Wohn- und Sozialkompetenzen
- Aufrechterhaltung der erreichten Kompetenzen
- Unterstützung in haushaltstechnischen Belangen
- Im weitesten Sinne: Rettung und/oder Aufrechterhaltung des bestehenden Mietverhältnisses
- Organisation gemeinsamer Standortgespräche (beteiligte Instanzen)
Vorgehensweise
Anhand der Indikation der auftraggebenden Stelle und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Klientel werden angemessene und einfach formulierte Zielvereinbarungen getroffen. Diese binden die Klientel mit ein und verpflichten sie zur Mitwirkung.
Es werden Wohnprotokolle zuhanden der Auftraggeber erstellt.
Kosten
Fr. 80.- pro volle Stunde. Die Verrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
