Jugendurlaub
Jugendurlaub wird jungen Leuten gewährt, die "unentgeltlich leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation sowie die dazu notwendige Aus- und Weiterbildung" (Art. 329e OR) leisten.
Der Jugendurlaub beträgt maximal fünf Arbeitstage pro Jahr. Er ist unbezahlt.
