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Jugendpolitik/ Mitwirkung

Jugendpolitik ist eine auf den Schutz und die Förderung der Jugend und die Wahrung der Interessen junger Menschen ausgerichtete Politik.

Die Jugendpolitik umfasst im allgemeinen Sprachgebraucht alle auf Jugendliche bezogenen politischen Forderungen, Programme und Aktivitäten. Sie ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen.

Man unterscheidet zwischen:

  • Jugendpolitik als Politik für die Jugend
  • Jugendpolitik als Politik mit der Jugend
  • Jugendpolitik der Jugend.

(Quelle: Grundlagen der Jugendförderung, KKJF, 2000)

Jugendpolitik spielt sich auf der strategischen Ebene ab. Hier werden Einschätzungen gemacht, Ziele definiert, Arbeitsinstrumente und Rahmenbedingungen geschaffen. Jugendpolitik ist primär eine Gemeindeangelegenheit. Auch Kantone und der Bund betreiben Jugendpolitik.

Jugendpolitik geschieht immer, auch wenn nichts unternommen wird.
Jugendpolitik ist der Jugendarbeit übergeordnet. Sie schafft den Rahmen für Jugendarbeit.
Jugendpolitik in der Gemeinde kann und darf nicht nur an so genannte Profis delegiert werden.

Aufgaben der Jugendpolitik:

  • Einbringen des Themas Jugend in die politischen Prozesse einer Gemeinde
  • Leitbildprozesse
  • Grobkonzeption
  • Leistungsaufträge erteilen für Jugendarbeit
  • Infrastruktur zur Verfügung stellen
  • professionelles Umfeld schaffen für Angestellte
  • Wirkungskontrolle
  • Weiterentwicklung von Zielen und Strategien etc.
  • Ziele der Jugendpolitik in die Praxis umzusetzen (d.h. natürlich Jugendarbeit konkret zu betreiben- sie setzen wichtige Teile des jugendpolitischen Konzeptes in die Praxis um)
  • Jugendpolitik (strategische Ebene) mit Informationen über Basis zu versorgen/ auf Entwicklungen aufmerksam machen
  • auf Widersprüche zwischen Zielen und der Realität hinzuweisen und mögliche Lösungen und Wege aufzuzeigen