Jugendpolitik des Bundes
Der Bund überlässt den Kantonen und Gemeinden die Kompetenzen in all jenen Bereichen, in welchen sie die Aufgaben selbst erfüllen können und greift nur ergänzend und fördernd ein.
Wie für die Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Kulturpolitik sind deshalb auch für die Kinder- und Jugendpolitik in vielen Bereichen hauptsächlich die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig. Sie gestalten die Kinder- und Jugendpolitik sehr unterschiedlich.
Der Bund hat gewisse Kompetenzen in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz sowie Jugendförderung.
Gestützt auf das Gesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (JFG) kann der Bund Trägerschaften, welche in der ausserschulischen Jugendarbeit aktiv sind, jährliche sowie projektbezogene Finanzhilfen gewähren.

