Das Kantonsgericht entscheidet als erste Instanz bei Auseinandersetzungen in Zivilsachen, d.h. bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

Bild Aabachstrasse Treppe

Interessenbindungen

Das Kantonsgericht ist gesetzlich verpflichtet, die Interessenbindungen seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder zu veröffentlichen. Eine aktuelle Liste der Interessenbindungen finden Sie nachfolgend zum Download.

Interessenbindungen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kantonsgerichts

Kontakt

Kantonsgericht Zug

Anschrift
Kantonsgericht Zug
Gerichtsgebäude an der Aa, Aabachstr. 3, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
13:30 - 17:00

Öffnungszeiten

Auf Wunsch können auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.


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+41 41 728 52 00