Bewilligung und Aufsicht von Leistungserbringenden

Wenn eine stationäre Einrichtung im Kanton Zug eine Betriebsbewilligung möchte, muss sie gewisse Anforderungen erfüllen. Stationäre und ambulante Leistungserbringende, die vom Kanton finanziert werden wollen, brauchen eine Anerkennung.

Contact

Behinderung und Betreuungsleistungen

Contact form
Address
Behinderung und Betreuungsleistungen
Neugasse 2
6301 Zug
Phone number
+41 41 594 39 00