04.03.2019, Medienmitteilung

Todesfall in der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel

Todesfall in der Strafanstalt Bostadel, Menzingen

Am Samstag, 2. März 2019, ereignete sich um die Mittagszeit ein Todesfall in der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel, Menzingen. Ein Gefangener überstieg das Geländer des Spazierhofs und stürzte rund 11 Meter in den Innenbereich des Gefängnisareals. Das anwesende Anstaltspersonal leistete Erste Hilfe. Der umgehend aufgebotene Notarzt konnte jedoch nur noch den Tod des Häftlings feststellen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen Suizid.

Der Betroffene (41) war wegen einem schweren Delikt gegen Leib und Leben seit rund 20 Jahren in Haft und seit 2014 ordentlich verwahrt. Er befand sich seit August 2018 in der Strafanstalt Bostadel.
Im Einsatz vor Ort waren der Rettungsdienst Zug (RDZ), die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega, Einsatzkräfte der Zuger Polizei sowie die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet, wie dies bei Todesfällen in Strafanstalten üblich ist.

Wir bedauern den Vorfall sehr. Die Gefängnisdirektion wird intern überprüfen, ob das Konzept des Spazierhofes, das seit 40 Jahren besteht, angepasst werden muss.

IKS Bostadel

Die Interkantonale Strafanstalt Bostadel (IKS Bostadel) gehört zum Strafvollzugskonkordat der Nordwest-​ und Innerschweiz. Sie ist eine selbständige öffentlich-​rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und wird von den Kantonen Basel-​Stadt und Zug gemeinsam geführt. Die IKS Bostadel ist eine geschlossene Anstalt, die Strafen und Massnahmen an Wiederholungstätern und an Straftätern mit besonderer Flucht-​ oder Gemeingefahr vollzieht.