Wir orientieren uns an den Vertragsunterlagen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB).
Für Planer-, Werk- und Dienstleistungen oder Lieferungen mit einem Auftragswert kleiner als 150 000 Franken stehen vereinfachte Dokumente zur Verfügung.

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