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1042.2 - Bericht , Antrag und Antwort des Regierungsrates
dass der vorgegebene Zeitrahmen offensichtlich (zu) knapp bemessen war, um die komplexe Aufgabe in allen Teilen optimal zu lösen. 1042.2/1040.2/1041.2/1044.2 - 10963 3 Der zweistufige Gesamtleistungs-St nicht erreicht. � Keines der vier Bauprojekte erfüllte die gestellten Anforderungen ganzheitlich in allen Bereichen und Teilobjekten. � Alle vier Wettbewerbsprojekte weisen gegenüber den Vorgaben grössere Berücksichtigung der angestrebten 20%-igen Kostenreduktion beim Projekt «VITALE» muss vergleichsweise bei allen vier Projekten mit Investitionskosten von ca. 180 Mio. Franken gerechnet werden (vgl. C.3 Ziffer 1
1044.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
dass der vorgegebene Zeitrahmen offensichtlich (zu) knapp bemessen war, um die komplexe Aufgabe in allen Teilen optimal zu lösen. 1042.2/1040.2/1041.2/1044.2 - 10963 3 Der zweistufige Gesamtleistungs-St nicht erreicht. � Keines der vier Bauprojekte erfüllte die gestellten Anforderungen ganzheitlich in allen Bereichen und Teilobjekten. � Alle vier Wettbewerbsprojekte weisen gegenüber den Vorgaben grössere Berücksichtigung der angestrebten 20%-igen Kostenreduktion beim Projekt «VITALE» muss vergleichsweise bei allen vier Projekten mit Investitionskosten von ca. 180 Mio. Franken gerechnet werden (vgl. C.3 Ziffer 1
1886.07b - Beilage 2
Obergericht. 3 wie Antrag Obergericht § 12 Sitzungen 1 Die Mitglieder von Justizbehörden haben an allen Sitzungen des Plenums oder von Spruchkörpern teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Die Proto- k Ausübung der Justizfunktion als Einzelperson übertragen wurde; d) dem Präsidium des Spruchkörpers in allen anderen Fällen. 4 Soweit die Prozessordnungen keine Regelung enthalten, bestimmt die nach Absatz 3 ist zuständig für die Rechnungsführung, den Zah- lungsverkehr, das Mahnwesen und das Inkasso von allen dem Kanton aus der Tätigkeit der Gerichte, der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht und der Staatsan-
2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
erhöht werden. Der Eigenbetreuungsabzug von Fr. 3'000.– (teuerungsbereinigt Fr. 3'300.–) soll neu allen Eltern zustehen, die ihre Kinder sel- ber betreuen, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Für Abzug neu in § 30 StG geregelt. Der bereits bestehende Eigenbetreuungsabzug soll als Sozialabzug neu allen Eltern unabhän- gig von der Höhe ihres Reineinkommens zustehen, wobei das Maximalalter wegen der zwin- Ziffer 4.1.7. ausgeführt, soll der bestehende Eigenbetreuungsabzug als Sozi- alabzug hingegen neu allen Eltern unabhängig von der Höhe des Reineinkommens zustehen, wobei das Maximalalter wegen der zwingenden
2515.1 - Bericht der Datenschutzstelle (gedruckter Bericht)
der Datenschutzbeauftragte. An dieser Stelle möchte ich mich deshalb bei der Regierung und auch bei allen Mitarbeiten- den der Gemeinden und des Kantons für ihr Engagement in Sachen Datenschutz, die gute Jahren hat unser Einsatz zugunsten des Kantonsrats an Bedeutung gewonnen. Ich möchte mich deshalb bei allen Mitgliedern und Kommissionen des Kantonsrates für die spannende Zusammen- arbeit bedanken. Dank Eine eine bildfüllende Aufnahme von Schüle- rinnen in einem Klassenzimmer. Die Betroffenen fielen aus allen Wolken, als sie per Zufall von dieser Veröffentlichung erfuhren. Offenbar hatte ein Fotograf Bilder
2559.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
llungen zeigen, dass in allen Direktionen mehr oder weniger exte r- ne Personal-Dienstleistungen eingekauft werden. Die Stawiko ist nicht in der Lage zu prüfen, ob das in allen Fällen wirtschaftlich sinnvoll zurück zu erhalten. Für die Stawiko muss die Führungsaufgabe, das Personal optimal einzusetzen, auf allen Stufen wahrgenommen werden. Wir halten einen Personalstellen-Pool für ein geeignetes Instrument, und Verwaltung implementiert werden kann. 3.4. Umgang mit Risiken Die Delegationen der Stawiko haben sich in allen Direktionen mit folgenden Fragen nach der jeweiligen Risikosituation in den Ämtern erkundigt: a) Hat
2762.5 - Antrag des Regierungsrats (WAG)
Unterschriften ungültig.von allen Wahlvorschlä- gen für diese Wahlart gestrichen. Das ist den Vertreterinnen oder Vertretern des Wahlvorschlags mitzuteilen, damit allenfalls Ersatzunterschriften beigebracht eine Person mehr als einen Wahlvorschlag pro Wahlart unterzeichnet, werden ihre Unterschriften von allen Wahlvorschlägen für diese Wahlart gestrichen. 1 Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Stimmberechtigten eine Person mehr als einen Wahlvorschlag pro Wahlart unterzeichnet, werden ihre Unterschriften von allen Wahlvorschlägen für diese Wahlart gestrichen. - 6 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates
1520.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Auswirkung der elektronischen Stimmabgabe besteht in den technischen Miss- brauchsgefahren und die allen elektronischen Systemen innewohnende Pannenanfälligkeit. In seinem Bericht über den Vote électronique tnisse genutzt werden können und einigermassen erschwing- lich sein. Seite 5/9 1520.2 - 12622 In allen Untersuchungen wird hervorgehoben, wie komplex - auf technischer und auf organisa- torischer Ebene an; der Bund rechnet für sich nur mit jährlichen Koordinationskosten von ca. 350'000 Franken. Bei allen Systemen ist gemäss Schätzungen des Bundes mit mutmasslichen Einsparungen bei der brieflichen Stimmabgabe
1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Hangwasser tief liegend (unter der Bodenplatte). Im Innern besteht der tragende Teil des Hauptbaus bei allen drei Geschossen aus zwei Reihen Gusssäulen (je vier Stück), auf denen längs Doppel-Stahlträger aufliegen ktorat) und der Denkmalpfleger einbezo- gen. An Ort wurden Sondierungen bei der Bodenplatte, bei allen Böden und Decken und bei der Dachkonstruktion gemacht. Basis der Kostenschätzungen ist die Machba Aa mit einer Grundwasser-Wärme- pumpe und die Wärmeverteilung im Gerichtsgebäude mit Radiatoren in allen Ge- schossen und einer Bodenheizung in der Eingangshalle. Alle Büros und Nebenräu- me in den Randzonen
972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dass dem Vermittler die Möglichkeit eingeräumt wird, gegenüber allen Beteiligten als Vermittler aufzutreten und in dieser Funktion auch von allen akzeptiert zu werden. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt verwaltungsunabhängig konzipiert sein; Wahlbehörde soll künftig der Kantonsrat sein, wie dies bei allen in der Schweiz bisher definitiv eingerichteten Ombudsstellen der Fall ist. Angesichts der Kleinräu- um die Beschlagnahme von Waffen, Hausdurchsuchungen, Selbst- oder Drittge- fährdung, Drohungen. In allen Fällen bezog sich dieser Aspekt ausschliesslich auf vergangene Ereignisse und Vorfälle. Weder kam

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