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2274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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trotz Abdich- tungsmassnahmen in den Tunnelraum einsickern kann. Betriebsabwasser (Beilage Nr. 7) Bei allen Tunnelästen werden die Strassen mit einem Gefälle in den Berg ausgeführt womit bei Regen Meteorwasser Möglichkeiten zur Erschliessung des Zentrum Plus. Der motori- sierte Individualverkehr (MIV) kann von allen Seiten her an jeden Zielort innerhalb des Zent- rumPlus geführt werden, ohne es zu durchfahren. G Verkehrsströme für das Jahr 2030. Abb.: Quell- und Zielgebiete Das Einzugsgebiet Nordwest hat von allen vier Gebieten die grösste Zahl an Verkehrsbeziehun- gen zum Zentrum. Auch die Zahl der Fahrzeuge,
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1503.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Teilzeitarbeit auf allen Stufen Gemäss § 3 des Personalgesetzes soll zum Zwecke vermehrter Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung der Zugang zur Teilzeitbeschäftigung auf allen Stufen offen sein, soweit Beruf und Familie beim kantonalen Personal zu erarbeiten. Stichworte dazu sind Teilzeitarbeit auf allen Stufen, Jobsharing in der ganzen Verwaltung, Telearbeit (Arbeit zuhause), Vaterschaftsurlaub, Beteiligung ........................................................................5 3.2 Teilzeitarbeit auf allen Stufen .........................................................................5 3.3 Jobsharing in
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3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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nicht mehr in allen Teilen umsetzbar. Sie sind in einzelnen Geschäftsfeldern teilweise sogar zu Konkurrenten geworden. Nach über hundert Jahren ist der NOK-Gründungsvertrag in praktisch allen Bestimmungen chaft Swissgrid AG zuständig. Nach über hundert Jahren ist der NOK-Gründungsvertrag in praktisch allen Bestimmungen überholt bzw. nicht mehr oder nur noch bedingt anwendbar. Die Axpo hat im Gegensatz zu sogenannten NOK-Gründungsvertrag von 1914. Der Ver- trag ist nach über hundert Jahren in praktisch allen Bestimmungen überholt bzw. nicht mehr oder nur noch bedingt anwendbar. Es handelt sich dabei um einen
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2823.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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aufgehoben Die Denkmalkommission, die gemäss heutigem Gesetz den Regierungsrat und die Verwaltung in allen wichtigen denkmalpflegerelevanten Verfahren berät, soll aufgehoben werden. Mit die- ser – in der d wiederholt eingefordert wurde. Mit der Inventarrevision wurden bezie- hungsweise werden neu zu allen Objekten mit Baujahr 1975 und älter detaillierte Inventarblät- ter erstellt, die über die Website und Archäologie verfügt heute über die no t- wendige Fachkompetenz, um das Denkmalschutzgesetz in allen Belangen zu vollziehen. So hat der Regierungsrat auch die Abschaffung folgender Kommissionen beschlossen:
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3085.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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mit fast 40 %. In allen anderen Gemeinden sind gegenüber dem Vorjahr Rückgänge zu ver- zeichnen. Grössere Schwankungen ergaben sich dabei in Walchwil (50 %) und Neuheim (37,5 %). In allen übrigen Gemeinden stetigen Auf und Ab unterliegt. Nach Ansicht des Obergerichts 8 sollte in den kommenden Jahren jedoch in allen Abteilungen versucht werden, mittels einer vermehrten Fokussierung auf das We- sentliche und Machbare Ge- richtsmitgliedern betrafen. Wie üblich führten Anfang Jahr Delegatio- nen des Obergerichts bei allen Instanzen der Zivil- und Strafrechtspflege sowie beim Konkursamt und den Betreibungsämtern die jährlichen
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3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Urlaubstage verglichen. Zum Teil handelt es sich um eine kalkulatorische Grösse, weil nicht in allen Fällen das gesamte Dienst- altersgeschenk in zusätzlichen Urlaubstagen bezogen werden kann. Lesebeispiel so- mit diesbezüglich zu ergänzen. Anzumerken ist, dass es sich auch bei dieser Regelung – wie bei allen Bestimmungen des Lehrpersonalgesetzes – um einen Mindestanspruch handelt. Den Gemeinden ist es unbenommen Tabelle 13: Vergleich Ferienanspruch (in Arbeitstagen) Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt in allen Kantonen des Vergleichs 42 Wochenstun- den. Der Kanton Zürich hat per 1. Januar 2020 den Ferienanspruch
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3285.1a - Beilage 1: gfs-Zürich Schlussbericht vom 1. Dez. 2020
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Stichprobe abgebildete Grundgesamtheit umfasst rund 153'000 Firmen mit 4 bis 49 Mitarbeitenden in allen Landesteilen. Das Vertrauensintervall der Gesamtstichprobe liegt bei +/- 4.5 Prozent bei einer Sicherheit Branche ICT & Marketing mit 55 Prozent Pionieren, dieser Wert unterscheidet sich signifikant von allen anderen Branchen. Am anderen Ende der Skala liegt das Gastgewerbe mit 56 Prozent Late Followern, wobei anzumerken, dass die Unterschiede zwischen Home-Office Po- tenzial und Home-Office Ausstattung in allen Regionen eher klein sind. Auch in den Branchen wird das Potenzial mehrheitlich überschritten (Produktion
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2251.10 - Synopse
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des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» - 5 - [M13] Ergebnis des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten gewissenhaft nachzukom- men.» 3 Wer den Eid ablegt, spricht stehend und mit erho- den Parlaments-, den Protokoll- und den Wei- beldienst; 2. berät die Mitglieder des Kantonsrats in allen recht- lichen, organisatorischen und planerischen Belan- gen, insbesondere die Präsidentin oder den
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2232.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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der Auftraggeber, GPL, Teilprojektleiter, Mitglieder im PAS sowie der QS. - Das AIO soll künftig in allen Projekten mit einem IT-Anteil, die Verantwortung für das IT- Teilprojekt übernehmen. In dieser Rolle zudem nicht ausreichend für die Erstellung der Dokumenten- vorlagen für alle Gemeinden. Er habe mit allen Gemeinden zahlreiche Details klären müssen , und die Gemeinden hätten immer wieder Änderungs- und EK V5 der beauftragten Software-Firma nicht abschliessend bewerten, da für die Abnahme keine von allen Beteiligten abgenommene Anforderungsspezifikation als Grundlage vorlag. 5.1.5. Testmanagement und
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1144.3b - Beilage 2 (PDF 2.75MB)
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bedient den Bund periodisch mit allen Änderun- gen des kantonalen Richtplanes und lässt diese genehmigen. A 5.1.1 Der Regierungsrat bedient den Bund periodisch mit allen Änderun- gen des kantonalen Richtplanes Regierungsrat bedient die Gemeinden mit allen Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplanes. A 5.1.2 Der Regierungsrat bedient die Gemeinden mit allen Anpassungen und Fortschreibungen des Arrondierungen im übrigen Gemein- degebiet. S 1.2.4 Die Gemeinden sorgen mit verschiedenen Dichten in allen Wohnzo- nen für eine ausgewogene Entwicklung ihrer Gemeinden. Falls raumplanerisch zweckmässig sind