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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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einen andern Verhandlungsort festlegen. § 12 Sitzungen 1 Die Mitglieder von Justizbehörden haben an allen Sitzungen des Plenums oder von Spruchkörpern teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Die Protokollführerin Ausübung der Justizfunktion als Einzelperson übertragen wurde; d) dem Präsidium des Spruchkörpers in allen anderen Fällen. 4 Soweit die Prozessordnungen keine Regelung enthalten, bestimmt die nach Absatz 3 ist zuständig für die Rechnungsführung, den Zah- lungsverkehr, das Mahnwesen und das Inkasso von allen dem Kanton aus der Tätigkeit der Gerichte, der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht und der Staatsanwaltschaft
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1886.21 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
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einen andern Verhandlungsort festlegen. § 12 Sitzungen 1 Die Mitglieder von Justizbehörden haben an allen Sitzungen des Plenums oder von Spruchkörpern teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Die Protokollführerin dieAusübung der Justizfunktion als Einzelperson übertragen wurde; d) dem Präsidium des Spruchkörpers in allen anderen Fällen. 4 Soweit die Prozessordnungen keine Regelung enthalten, bestimmt die nachAbsatz 3 i ist zuständig für die Rechnungsführung, den Zahlungsverkehr, das Mahnwesen und das Inkasso von allen dem Kanton aus der Tätigkeit der Gerichte, der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht und der Staatsanwaltschaft
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1886.13 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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einen andern Verhandlungsort festlegen. § 12 Sitzungen 1 Die Mitglieder von Justizbehörden haben an allen Sitzungen des Plenums oder von Spruchkörpern teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Die Protokollführerin dieAusübung der Justizfunktion als Einzelperson übertragen wurde; d) dem Präsidium des Spruchkörpers in allen anderen Fällen. 4 Soweit die Prozessordnungen keine Regelung enthalten, bestimmt die nachAbsatz 3 i ist zuständig für die Rechnungsführung, den Zahlungsverkehr, das Mahnwesen und das Inkasso von allen dem Kanton aus der Tätigkeit der Gerichte, der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht und der Staatsanwaltschaft
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1722.2 - Antwort des Regierungsrates
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bei allen Lehrmitteln immer schwierig zu planen ist; hinzu kommt, dass für den binnendifferenzierenden Unter- richt (Unterricht mit verschiedenen Leistungs-/Arbeits-gruppen in einer Klasse) in allen Fächern überfordert, ein Viertel dagegen auch unterfordert fühlt. Umgang mit Heteroge- nität ist also – wie in allen Fächern – auch im Englischunterricht eine grosse Herausforde- rung an die Lehrpersonen. Ein interessantes die alle betrifft. Insofern wird für ei- ne funktionierende Alltagsbewältigung grundsätzlich bei allen Beteiligten entsprechendes Denken und Handeln vorausgesetzt. An den gemeindlichen Schulen haben U
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1729.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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formen - an Lern- zielen und entsprechenden Erfüllungskriterien, die zu Beginn einer Lernsequenz allen Beteilig- ten transparent gemacht werden. Die Gesamtbeurteilung der Leistungserfüllung, des Lerner- sich kaum in einer Benotung angemessen abbilden. Bedeut- sam ist, dass Kinder und Jugendliche in allen Bereichen transparente Rückmeldungen zu ihren Leistungen und Kompetenzen erhalten und dass sie motiviert eurteilungen sein. In den ersten Schuljahren aber ist der Aspekt der gleichwertigen Förderung in allen Lern- und Kompetenzbereichen wesentlich. Zudem muss das Kind lernen, seine eigenen Leistungen und
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1886.06 - Antrag des Obergerichts
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einen andern Verhandlungsort festlegen. § 12 Sitzungen 1 Die Mitglieder von Justizbehörden haben an allen Sitzungen des Ple- nums oder von Spruchkörpern teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Die Protok dieAusübung der Justizfunktion als Einzelperson übertragen wurde; d) dem Präsidium des Spruchkörpers in allen anderen Fällen. 4 Soweit die Prozessordnungen keine Regelung enthalten, bestimmt die nachAbsatz 3 i ist zuständig für die Rechnungsführung, den Zahlungsverkehr, das Mahnwesen und das Inkasso von allen dem Kanton aus der Tätigkeit der Gerichte, der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht und der Staatsanwaltschaft
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2017.2 - Antwort des Regierungsrates
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Aufgrund von Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften des Bundes sind zwingend auch Anpassungen in allen drei Pro- grammapplikationen des Kantons Zug notwendig. Der Kanton Zug ist teilweise zusammen mit auch die bereits zum Teil entwickelten, neuen Programme zum Teil grössere Probleme aufweisen? Bei allen drei Informatiklösungen, die zurzeit in Betrieb sind, bieten die aktuellen Programme keine Probleme Bestellerin der Lieferantin mit, dass die Besteller und die Bestelle- rin mit sofortiger Wirkung von allen mit ihr abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen zu- rücktreten, gleichzeitig die Bankgarantie
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2068.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sollen ziel- und bedarfs- orientiert den Verwaltungen, Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern auf allen Entscheidungs- ebenen (lokal, regional und national) zur Verfügung gestellt werden können (Botschaft Querschnittfunktion. Sie vereinheitlichen die Grundsätze für die Behandlung der Geobasisdaten in allen Fachbereichen und führen so zur kantonsinternen Harmonisierung. Mit der bereits erwähnten Angleichung ganisation der Staatsverwaltung, vom 29. Oktober 1998, BGS 153.1) zuständig, die Geoinfor- mationen aus allen Verwaltungsbereichen des Kantons zu koordinieren und dazu Rechtsvor- schriften zu erlassen. Der R
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2088.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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ver- schaffen. Wir sind uns bewusst, dass die Einführung der neuen Verwaltungsführung von allen Ämtern und allen Querschnittsfunktionen bei der Budgetierung und Finanzplanung einen be- sonderen Effort Gemäss dem Auftrag in § 18 der Geschäftsordnung des Kantonsrates (BGS 141.1) hat sich die Stawiko bei allen Vorlagen des Regierungsrates und der Gerichte einen vertieften Einblick be- züglich Gesetzmässigkeit Bericht des Regierungsrates ist grundsätzlich noch gleich aufgebaut wie in früheren Jahren, wobei er in allen Kapiteln um die Finanzplanzahlen ergänzt worden ist. Die Tabellen und die Detailinformationen geben
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2518.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Bildungsrat diese Regelung. Die Standardsprache als Unterrichtssprache ist in allen Unterrichtssequenzen sowie in allen Fächern ab der 1. Primarklasse konsequent und im Kindergarten in wiederke h- renden dieser Weisung haben die Lehrpersonen beim Sprechen und Schreiben ab der ersten Primarklasse auf allen Stufen die Standardsprache zu verwenden. Auch die Schülerinnen und Schüler haben die Standardsprache wiederkehrenden Situationen zur Anwendung. Zuletzt hält die Weisung fest, dass die Standardsprache in allen Fächern verwendet werden muss. Im Dokument «Stundentafeln der gemeindlichen Schulen» von 2009 bestätigte