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2412.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
en für eine Weisung kaum je erfüllt sein. Sofern ermahnt wird, diese Ermahnung sich jedoch wider allen Erwartungen als nutzlos erweist, ist als nächste Stufe eine verbindliche Weisung zu erteilen. Sollten Abs. 6 GO KR zugunsten der erweiterten Justizprüfungskommiss i- on zu besonderen Vorkommnissen bei allen Gerichten und gerichtsnahen Stellen. Die «kleine PUK» entscheidet nicht selber, sondern trifft nur regelmässig bei klaren Rechtsverletzungen von sich aus aktiv, um di e- se zu beheben. Sollte wider allen Erwartungen doch noch eine Rechtsverletzung vorliegen, kommen die Vorstufen gemäss Ziff. 5.6 zu deren
2379.1b - Beilage 2
rt auch über Satellit 19 Der Weg zur PMR-Breitbandkommunikation 20 Impressum Die Redaktion dankt allen Autoren für die Mitwirkung am «push talk». Dr. Guido Steiner, Head of Public Security • Adrian Schmid durch den Einsatz modernster Technologien ▶ Ein bereits vorbereitetes Verbindungs­ netzwerk mit allen notwendigen IP-Funk­ tionalitäten für zukünftige Daten­ und Breitbandanwendungen ▶ Zentralisiertes Betreuung der Terminalsoftware erfolgt in der Schweiz durch die Firma Atos. Die PoTS-Plattform steht allen autorisierten POLYCOM-Benutzerorganisationen offen 14 S-PRO® – Kundeninformation | Atos POLYCOM aktuell
2762.11 - Antrag der Kommission (WAG)
werden ihre Unterschriften von allen Wahlvorschlägen für diese Wahlart gestri- chen. Das ist den Vertreterinnen oder Vertretern des Wahlvorschlags mitzuteilen, damit allenfalls Ersat- zunterschriften beigebracht eine Person mehr als einen Wahlvorschlag pro Wahlart unterzeichnet, wer- den ihre Unterschriften von allen Wahlvorschlägen für diese Wahlart gestrichen. 1 Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Stimmberech- tigten als einem Wahlvor- schlag eines Wahlkreises, so wird er von der Ge- meindekanzlei unverzüglich auf allen diesen Wahl- vorschlägen gestrichen. 1 Steht bei Proporzwahlen der Name einer vorge- schlagenen Person
2904.2 - Antrag des Regierungsrats
Allgemeines 1 Der steuerbare Reingewinn setzt sich zusammen aus: 1. dem Saldo der Erfolgsrechnung; 2. allen vor Berechnung des Saldos der Erfolgsrechnung ausgeschiedenen Teilen des Geschäftsergebnisses, die Selbstanzeige nach § 204 Abs. 3 oder § 210 bis Abs. 1 vor, so wird von einer Strafverfolgung wegen allen anderen Straftaten abgesehen, die zum Zweck dieser Steuerhinterziehung begangen wurden. Diese Bestimmung Selbstanzeige wegen Veruntreuung der Quellensteuervor, so wird auch von einer Strafverfolgung wegen allen anderen Straftaten abgese- hen, die zum Zweck der Veruntreuung der Quellensteuer begangen wurden.
2869.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Staatsanwalt- schaft bestellt werden. Wie üblich führten Anfang Jahr Delegatio- nen des Obergerichts bei allen Instanzen der Zivil- und Strafrechtspflege sowie beim Konkursamt und den Betreibungsämtern die jährlichen überwiegende Teil der Verfahren kann zeitgerecht bearbeitet und beurteilt werden. Das Obergericht dankt allen in der Zivil- und Strafjustiz des Kantons Zug Tätigen ganz herzlich für die geleistete Arbeit und Rücktritt von Allmen Andreas, Vertreter Hauseigentü- merverband XVI. Dank Das Obergericht spricht allen ausgeschie- denen Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz im Dienste der Zuger Rechtspflege seinen
2874.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
aufgekommen, ob dem Staat ein gesetzliches Pfandrecht bei den Mehrwertabgaben zustehen solle, das allen anderen Pfandbelastungen vorgehe. Es setzte sich die Meinung durch, dass sich der Staat gegenüber variable Hypotheken seit Fälligkeit ohne Eintragung im Grund- buch ein gesetzliches Pfandrecht zu, das allen eingetragenen Pfandrechten vorgeht [Art. 836 ZGB]. Das gesetzliche Pfandrecht entsteht mit der Rechtskraft von Art. 836 des Schweizerischen Zivilgesetz- buches vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210) zu, das allen eingetragenen Pfandbelastungen vorgeht. Das gesetzliche Pfandrecht entsteht mit der Rechtskraft der
2868.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Mass die Kinderbetreuungsangebote nutzen. Um allen Eltern im ganzen Kanton Zug die Ver- einbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, müssten indes allen Zuger Familien unabhän- gig vom Wohnort bezahlbare rechtigten oftmals als teuer empfunden. Um allen Erziehungsberechtigten im Kanton Zug die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu er- möglichen, müssten allen Zuger Familien unabhängig vom Wohnort verlässliche die Erziehungsberechtigten ist kantonsweit einheitlich und einfach. Im Vor- schulbereich soll in allen Gemeinden, welche dies noch nicht eingeführt haben, ein Wechsel von der Objektfinanzierung zur Su
2108.03a - Synopse
Kommission des Kantonsrates vom 25. Juni 2012 missionen sowie Gemeindebeamte und -angestellte haben vor allen Instanzen in den Ausstand zu treten bei der Vorbereitung, Behandlung und Erledigung von Geschäften Geschäften, die betreffen: missionen sowie die gemeindlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben vor allen Instanzen in den Ausstand zu treten bei der Vorbereitung, Behand- lung und Erledigung von Geschäften Gemeindeschreiber. 2 Der Gemeinderat ist selbstständig zur Wahrung der Interessen der Gemeinde vor allen Gerichten und anderen Behörden befugt, insbesondere zur Erhe- bung von Klagen und Beschwerden sowie
2147.02 - Beschluss der Vereinigten Bundesversammlung
respektieren. Die Festlegung des Gewässerraums war ein entscheidendes Element dieses Kompromisses. Bei allen Diskussionen, das kann man in den Protokollen nachlesen, hat man damals auf diese ominose Schlüsselkurve Kollege Jans vertretene Minderheit lehnt dies ab. Zum Schluss ersuche ich Sie namens der Kommission, allen Mehrheitsanträgen zu folgen. Bourcieois Jacques (RL, FR), pour la commission: La Commission de l' beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, dasselbe zu tun, was der Ständerat getan hat. Er hat nämlich allen neun keine Folge gegeben. Sie müssen sich das auf der Zunge zergehen lassen; Neun Standesinitiativen
2108.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einsitz nähmen, sollten die Parteien aufgefordert werden, ent- sprechende Fachleute, die sich in allen Parteien finden, zu stellen. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass für die Zugehörigkeit einer nde Hünenberg hat eine unabhängige Stellungnahme eingereicht. Vernehmlas- sungen sind weiter von allen im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien eingegangen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug lich erschwert, müsse doch ein Gemeinderatsmitglied, das auch bei der Gemeinde angestellt sei, bei allen personalrechtlichen Fragen und auch bei Angelegenheiten der eigenen Abteilung in den Ausstand treten

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