Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6889 Inhalte gefunden
2123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Littering-Diskussion, dass hier der politische Fokus stark auf die Jugendli- chen gerichtet ist. Aus allen diesen Gründen ist es angezeigt, Widerhandlungen gegen kanto- nales oder gemeindliches Strafrecht griffig ist. Es ist fraglich, ob eine Bestrafung wegen Litterings gestützt auf diese Bestimmung in allen Fällen vor dem Legali- tätsprinzip (Art. 1 StGB) standzuhalten vermöchte. Zwar ist davon auszugehen n Bussenliste untersteht dem fakultativen Referendum im Sinne von § 34 der Kantonsverfassung. Um allen Umständen, welche durch die Neuschaffung des kantonalen Übertretungsstrafrechts entstehen, bestmöglich
2188.2 - Antwort des Regierungsrates
05.2005 = 2.A.704/2004 Erw. 4.2) Kenntnis zu nehmen und das BewG entsprechend zu vollziehen. Bei allen drei Fällen han- delt es sich um krasse Verletzungen der Lex Koller, indem die Erwerbenden gar nie Vollzug der entsprechenden Bundesgesetze ist Aufgabe der Verwaltung und nicht der Pol i- tik. Bei allen Verwaltungsverfahren besteht eine Beschwerdemöglichkeit. Sollte eine betroffene Partei der Auffassung b- sicht dauernden Verbleibens aufhält bzw. wo jemand den tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat. Zu allen genannten Rechtsbegriffen und Auslegungsspielräumen existiert eine reichhaltige Rechtsprechung sowohl
1446.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
............. 37 I. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Die neue Schweizerische Strafprozessordnung wird von allen Kantonen verlangen, für die Strafverfolgung zum so genannten Staatsanwaltschaftsmodell überzugehen der Personalzuteilung im Staatsanwaltschaftsmodell wurde in verschiedenen Diskussi- onsrunden mit allen Beteiligten abgeschätzt. Grundlage für diese Abschätzungen bil- deten Gespräche, die die Obergeri Sie führt damit die gesamten Strafuntersuchungen und vertritt den Strafanspruch des Staates vor allen kantonalen und eidgenössischen Gerichtsbehörden. Absatz 2: Das Gesetz hält die Grundzüge der Aufb
1446.2 - Antrag des Obergerichtes
Gerichtsbehörden vom 3. Oktober 19402) wird wie folgt geändert: § 3 1 Der Friedensrichter leitet in allen Zivilstreitigkeiten die Vermittlungs- verhandlung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer gt. § 23bis 1 Die Staatsanwaltschaft führt unter Vorbehalt der Zuständigkeit anderer Behörden in allen Strafsachen die Untersuchung. 2 Nach Abschluss der Strafuntersuchung erhebt sie Anklage, wenn sie ren kön- nen Ton- und Bildaufnahmegeräte verwendet werden. 3 Die Anordnung solcher Aufnahmen ist allen Beteiligten vor der Einver- nahme zu eröffnen. § 73 Für jeden Zivil- und Strafprozess ist ein besonderes
1346.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
im Rücktrittsalter 64 mindestens teilweise erreicht werden kann. Es ist allerdings nicht möglich, allen Versicherten das Sparguthaben vollumfänglich auszugleichen. Das dafür erforderliche Kapital von Fr nämlich nur zulässig, wenn ein Kanton oder eine Gemeinde die Garantiever- pflichtung übernimmt. Bei allen andern Vorsorgeeinrichtungen ist, infolge des fehlen- den Garanten, zum Schutze der finanziellen Namen Zuger Pensionskasse geführt. Mit dem neuen Namen wird auch die Öffnung der Kasse gegenüber allen Organisationen, die im öffentlichen Bereich Aufgaben erfüllen, dokumentiert. Es fin- det damit auch
1493.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
und Martin Billeter, Leiter Finanzkontrolle zur Verfügung. Finanzdirektor Peter Hegglin nimmt an allen Sitzungen der Stawiko von Amtes wegen teil. Wir unterbreiten Ihnen hiermit unseren Bericht, den wir externen Finanzbuchhaltung sondern in der internen Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet. Bei allen Ämtern und Abteilun- gen wird somit für die Informatik und die Miet- und Nebenkosten im Vergleich der Sitzung diskutierten Punkte kurz beleuchtet. Die Stawiko weist noch einmal darauf hin, dass bei allen Ämtern und Abteilungen bisherige interne Verrechnungen nicht mehr in der Finanzbuchhaltung ausgewiesen
2251.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
sondern ebenfalls gegenüber allen B e- hörden, insbesondere dem Regierungsrat, den Gerichten, den gerichtsnahen Stellen (Schlic h- tungsbehörden etc.), den kantonalen Anstalten und allen speziellen Stellen wie (auch der Schlichtungsbehörden etc.), - § 29: Umfassendes Akteneinsichts- und Auskunftsrecht bei allen Stellen im Justizbe- reich (auch der Schlichtungsbehörden etc.), - § 30: Beizug externer Sachverständiger kann mit der Mehrheit der Stimmenden zur Klärung besonderer Vor- kommnisse von grosser Tragweite bei allen kantonalen Stellen und kantonalen Anstalten parlamentarische Untersuchungskommissionen mit 15 Mitgliedern
2315.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gefahr bei Passworteingabe etc.). Das Benutzerkonto des Kantons Zug wird Standardschnitt- stellen zu allen Fachanwendungen des Kantons und der Gemeinden und die Speicherung von Favoriten (Link auf bestimmte eingeschriebenen Brief e r- folgt, wenn die Nutzenden dies im Anmeldeformular explizit beantragen. In allen übrigen Fä llen erfolgt deren Zustellung analog der Praxis im Bankenbereich mit gewöhnlicher B-Post erfolgen kann, wenn die Antragstellung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt und in allen übrigen Fällen persönliches Erscheinen zwecks Identifikation erforderlich ist. Für den Advokatenverein
2348.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
in allen Bildungsbereichen des Kindergartens und in allen Fächern der Unterst u- fe. Der Studiengang ist somit bereits heute als "Allround-Ausbildung" (d. h. Ausbildung der Lehrpersonen in allen zu u der Vor- und Nachteile einer Allround-Ausbildung Pro "Allround-Modell" − Wenn Lehrpersonen nicht in allen Fächern ausgebildet sind, reduziert dies ihre Beschäf- tigungsfähigkeit ("Employability") bzw. erhöht bilden, der Studierende anziehen kann. Die A t- traktivität der Ausbildung kann für Studierende allenfalls zusätzlich erhöht werden, wenn das Allround-Modell mit einer gewissen Flexibilität (z. B. Möglichkeit
2251.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Kantons- rats. Dies ergibt sich aus seinen wichtigsten Aufgaben: Das Büro fasst bei Bedarf Beschlüsse in allen rechtlichen, organisatorischen und planerischen Fragen, sofern nicht das Präsidium, das Plenum oder wünscht, dass die elektronische Medienmitteilung der Staatskanzlei drei Tage vor dem Versand (mit allen zum Versand vorgesehenen Vorlagen) gleichzeitig den Ratsmitglie - dern elektronisch zugestellt wird Regierungsrats liegen für die vorherige Zustellung bereits schriftlich vor. Sie können somit ebenso gut allen schriftlich abgegeben werden. Zudem ist die heutige "halbmündliche" Antwort administrativ umständlich

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch