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2255.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
dass beide Geschlechter ausgewogen vertreten sind und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in allen Organisationseinheiten der kantonalen Verwaltung und der Gerichte erleichtert wird. Im Personalgesetz Zwecke vermehrter Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung der Zugang zur Teilzeitbeschäftigung auf allen Stufen offen sein soll, soweit nicht die Aufgabenerfüllung oder der geordnete Betriebsablauf beei speziellen Regelung bedürfte. Diesbezüglich würde das Verwaltungsgericht, wie es praxisgemäss in allen wichtigen Fragen der Gerichtsverwaltung verfährt, sich mit der Justizprüfungskommission besprechen
2248.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrats
die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler gemäss der erwähnten Studie nicht. Es gibt aber, wie in allen Schulfächern, Kinder mit ungünstigen Le rnvo- raussetzungen, die überfordert sind. Wichtig ist, die Primarschulkinder werden mit zwei Fremdsprachen allgemein nicht überfordert; es gibt aber – wie in allen andern Schulfächern – überforderte Kinder. Primarschulkinder prof i- tieren beim Erlernen der zweiten frühe Fremdsprachen die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler nicht überfordern. Es gibt aber, wie in allen Schulfächern, überfo r- derte Kinder. Wichtig ist, die Kinder, die überfordert sind, richtig zu fördern
2228.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bahnstrecke mit Doppelspurausbau bei Walchwil im kantonalen Richtplan Das Bundesrecht verlangt von allen Kantonen, dass sie mit einem Richtplan bestimmen, wie sich ihr Gebiet räumlich entwickeln soll. Der jeweils andere Richtung würde dabei über Zugersee Ost verkehren, so genannter „Kreisverkehr“). Bei allen Varianten der Spange würden sich die Kapazitätsprobleme auf den Zulaufstrecken zur Spange verschärfen Tessin 50 Minuten Reisezeit gegenüber heute gewonnen. Die S2 kann integral im Halbstundentakt mit allen Zügen von Baar Lindenpark bis nach Walchwil (und stündlich weiter bis Erstfeld) verkehren. Die Do
2293.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vollzug der Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse und mit der Staatsverwaltung und Rechnungsführung in allen Teilen beauftragt. Ihm kommen diverse Befugnisse und Verpflic h- tungen zu wie – um wiederum nur einige (Bst. f). Die Mitglieder des Regierungsrats haben im Kantonsrat beratende Stimme und das Recht, zu allen Geschäften Anträge zu stellen (§ 47 Abs. 2 KV). Im Bereich der voll- ziehenden Gewalt gehen alle seinen Beschlüssen dem Regierungsrat derart en- ge Vorgaben machen darf, dass dieser gegen aussen auf allen staatlichen Ebenen konsequent die Beschlüsse des Kantonsrats zu vertreten hat (beispielsweise in
1043.2 - Antwort des Regierungsrates
werden. 7. Wie sieht der Regierungsrat die nächste Zukunft des Industriesektors im Kanton Zug? Trotz allen Unkenrufen hat sich der zweite Wirtschaftssektor gemäss Bundesamt für Statistik in absoluten Zahlen Elektronikerin/Elektroniker, aber auch Kauffrau/Kaufmann Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in allen Wirtschafts- zweigen. 12 1043.2 - 10996 Die Volkswirtschaftsdirektion bzw. das Amt für Berufsbildung Technikerschule Zug (STZ) mit den Studienrichtungen Gestaltung und Produktion. 1043.2 - 10996 13 � An allen zugerischen Bildungszentren: Angebot von Vorbereitungslehrgängen für Berufsprüfungen und höhere F
2319.2 - Antwort des Regierungsrates
berg abschliessend festlegt und deren Realisierung verbindlich aufzeigt. Mit vereinten Kräften von allen Kantonen und verschiedenen Organisationen im Metropolitanraum Zürich ist es nun gelungen, im ersten Vorfeld be i- zuziehen? (Frage 1 Interpellation Stuber) Wie erwähnt, braucht der Kanton Zug Partner: Allen voran den Kanton Zürich, auf dessen Ge- biet der ZBT II, wie auch die denkbaren Varianten dazu gr ZBL einzusetzen» bereit ist, sondern, ob er sich vorab erfolgreich dafür einsetzt – zusammen mit allen anderen Kräften und Partnern – dass die Planung am Zimmerberg für den nächsten Ausbauschritt überhaupt
1022.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Strassenver- kehr vom 30. Oktober 1986 (nachfolgend Strassenverkehrssteuergesetz). Inhaltlich geht es allen Motionären darum, bestimmte Fahrzeugkategorien steuerlich zu 2 1426.1/1022.2/1165.2/1306.2/1224.2 g mit der Strassenver- kehrssteuergesetzgebung. Aus diesem Grund beschloss der Regierungsrat, zu allen vier Motionen in der gleichen Vorlage dem Kantonsrat Bericht zu erstatten. Gleichzeitig beantwortet dem Ver- ordnungsweg anzupassen. 3. Verwendung des Steuerertrags Der Regierungsrat sieht vor, bei allen Fahrzeugarten die Steuern zu erhöhen, nach- dem das bisherige Gesetz und damit die Steuersätze aus
1051.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
sich als stark ge- fährdet einstuften. In der Folge wurde eine umfassende Sicherheitserhebung bei allen kantonseigenen Liegenschaften, Mietliegenschaften, Schulen und Liegen- schaften von privaten Unternehmen Anhang zur Vorlage aufgelisteten Massnahmen wurden der Kommission im Detail vorgestellt. Es wurden zu allen 21 eigenen Liegenschaften des Kantons, den 8 Mietliegenschaften, und 9 kantonalen Schulen detaillierte der Brandmeldeanlage auf die Untergeschosse (Niveau 1&2) und der Einbau von Telefonverbindungen zu allen Schulzimmern. Die Kommis- sion betrachtet diese Ausgaben mehrheitlich als wichtig und notwendig. Die
2218.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
künftig einen einzigen Wahlzettel mit leeren Linien, ergänzt durch ein Informations- beiblatt mit allen Kandidierenden. Neugestaltung der Wahlzettel unabhängig von der Majorzinitiative Im Kantonsrat wird Nac h- teile. Dieses zweite Modell ist nicht weiterzuverfolgen. 3. Modell: Wahlanmeldeverfahren mit allen Kandidierenden auf einem einzigen vorge- druckten Wahlzettel, ankreuzen (SG) Vorteile: - Sehr gute in die betreffende Behörde zu wählen sind. Zudem wird dem Wahlzettel ein Informationsbeiblatt mit allen Kandidierenden gemäss Bereinigungsverfahren beigelegt. Das Beiblatt enthält dieselben Kandidatenangaben
2358.2 - Antwort des Regierungsrates
sie betreffenden Geset- ze (Verwaltungsrecht, Bankgengesetz usw.) nachzukommen. Entscheidend ist in allen Fällen letztlich, dass die Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz durch vertrauenswürdige ausländische Beherrschung ändert an dieser Ausgangslage nichts, im Gegenteil: Die Sensibilität ist bei allen Beteiligten besonders hoch und die berück- sichtige Dienstleisterin ist sich dessen auch bewusst. ähnliche Themen, weshalb sie zur Wahrung des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet werden. Bei allen Steuerdaten handelt es sich um sensitive und dementsprechend schützenswerte D a- ten. Sie fallen unter

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